Die Kommunen Rostock und Schwerin erlitten einen ersten Rückschlag, als sie beim Landesverfassungsgericht Greifswald Verfassungsbeschwerde wegen der Finanzierung des Kinder- und Jugendgeldes einreichten. Gerichtspräsidentin Monika Köster-Flachsmeyer erklärte zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag, dass das Gericht die Beschwerden nach vorläufiger Beurteilung für zulässig, aber häufig unbegründet halte.
Die Städte betrachten sich als mit dem Commonwealth verbunden. Das Gesetz steht vor größeren Aufgaben, ohne dass es eine angemessene Finanzierung durch den Staat erhält. Sie glauben, dass das sogenannte Prinzip der Interkonnektivität verletzt wird. Kurz gesagt bedeutet das für Länder und Kommunen: Bezahlen muss, wer die Musik bestellt. Im konkreten Fall geht es um das Bundeskinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Sommer 2021 in Kraft tritt. Es erweitert die Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche, die benachteiligt sind oder in schwierigen Verhältnissen aufwachsen. Rostock trägt einen Mehraufwand von 11,8 Euro pro Jahr und Schwerin von 8,8 Millionen Euro pro Jahr.
Nach der vorläufigen Meinung des Gerichts gilt die Doktrin der Kontinuität in diesem Fall nicht, da die Bundesregierung und nicht die Bundesstaaten das Gesetz verabschiedet haben. Koster-Flachsmeier erkannte, dass Kommunen in Schwierigkeiten geraten könnten. Aus rechtlicher Sicht kann der Kontinuitätsgrundsatz jedoch nicht in gleicher Weise für vom Bund angeordnete oder erbrachte Leistungen gelten.