Inmitten eines Streits um eine Waldlichtung in Fechenheim hat sich ein Klimaaktivist am Mittwoch erfolglos gegen die Absetzung von Polizisten ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat den Antrag abgewiesen. Die Richter befanden, dass “die fraglichen Sanierungsmaßnahmen eindeutig rechtmäßig waren”.
Weil das unangekündigte Treffen der Aktivistin in einem nach dem Hessischen Forstgesetz wegen einer anstehenden Sanierung gesperrten Gebiet stattfand, bestand nach Ansicht des Gerichts eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Und: Aktivisten müssen versammlungsrechtlich das Gelände sofort verlassen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgericht in Kassel eingelegt werden.
Am Mittwochmorgen startete die Polizei einen Großeinsatz und brachte die ersten Menschen aus dem besetzten Gebiet. Beamte schätzten, dass die Zahl der Aktivisten, die dort blieben, zunächst im „niedrigen zweistelligen Bereich“ lag. Die Aktion des Nachmittags war noch nicht abgeschlossen.
Hintergrund der Evakuierung war der Ausbauplan für den Riederwaldtunnel im Feschenheimer Forst. Das Landesverwaltungsgericht Hessen hat am Dienstag entschieden, dass der Wald im Zuge des Ausbaus der A66 nach verspäteter Ablehnung des Eilantrags der Deutschen Naturfreunde teilweise gerodet werden kann.
Klimaschützer verloren bereits am Montag einen Eilantrag auf Zugang zum betroffenen Waldgebiet beim Frankfurter Verwaltungsgericht. Der Aktivist, der im Wald ein Baumhaus baute und seine Habseligkeiten dort abstellte, behauptete unter anderem, dass ihm die Unverletzlichkeit seines Hauses zustehe. Der Mann hat sich beim VGH gegen die Entscheidung beschwert.