Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Corona-Vakzin von Astrazeneca klagt eine Frau vor dem Mainzer Landgericht auf ein hohes Schmerzensgeld. Nach ihrer Impfung im März 2021 habe sie einen kompletten Hörverlust erlitten, hatte die Frau Ende Juni in dem Zivilprozess ausgesagt. Direkt nach der Impfung in einem Impfzentrum in Mainz habe sie ein Kribbeln in Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht verspürt. Sie habe sich gefühlt wie eine Schlaganfallpatientin.
In ihrer Klage gegen Astrazeneca fordert die zum Zeitpunkt der Impfung 40 Jahre alte Frau ein Schmerzensgeld, das nicht unter der Summe von 150.000 Euro liegen soll. Der Rechtsbeistand der beklagten Seite forderte, die Klage abzuweisen.
Heute will das Landgericht mitteilen, ob noch Gutachten zur Klärung für eine Nutzen-Risiko-Bewertung des Falls erforderlich sind. Möglich sei nach Angaben der Richterin aber auch, dass zu dem Termin eine Entscheidung verkündet wird.