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Keine Ermittlungen nach Geldwäsche-Vorwurf gegen LNG-Manager

Staatsanwaltschaft
Unterlagen der Staatsanwaltschaft Rostock bei einem Prozess im Landgericht (Symbolfoto). Die Anklagebehörde lehnte Ermittlungen gegen einen LNG-Manager ab.

Nach einer Anzeige wegen Geldwäsche besteht laut Rostocker Staatsanwaltschaft kein hinreichender Anfangsverdacht gegen den Geschäftsführer der für das geplante Rügener LNG-Terminal zuständigen Firma Deutsche Regas. Die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen sei abgelehnt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Zuvor hatte die «Ostsee-Zeitung» berichtet.

Der von der Gemeinde Binz beauftragte Rechtsanwalt Reiner Geulen hatte Anzeige wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Geldwäsche erstattet. Die Deutsche Regas soll das in Mukran geplante Terminal für Flüssigerdgas (LNG) betreiben. Die Gemeinde Binz kämpft seit Monaten gegen das Vorhaben. Gemeindevertreter sehen nach eigener Aussage Umwelt und den für die Insel wichtigen Tourismus in Gefahr.

Geulen sei über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft informiert worden, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Er könne dagegen Beschwerde einlegen.

Für Donnerstag war eine Gerichtsverhandlung in München angesetzt, bei der es um Aussagen Geulens über die Deutsche Regas geht. Im Juli hatte er in einer Pressemitteilung Zweifel an der Zuverlässigkeit des Unternehmens gesät. Die Deutsche Regas will eine Unterlassung bestimmter Aussagen erwirken, die die Firma als unwahr bezeichnet.

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