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Kein Zwangsgeld bei fehlender Grundsteuererklärung in NRW

Wegen fehlenden oder nicht fristgerecht abgegebenen Grundsteuererklärungen drohen säumigen Immobilienbesitzer in Nordrhein-Westfalen keine Zwangsgelder. «Von der rechtlichen Möglichkeit, Zwangsgelder anzudrohen und festzusetzen, wird die Finanzverwaltung keinen Gebrauch machen», erklärte eine Sprecherin des NRW-Finanzministeriums am Freitag. Auf diese Handhabe der Finanzämter habe Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) in einer Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages am Vortag hingewiesen. Die «Neue Westfälische» hatte darüber berichtet.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen wird den Angaben zufolge nach den Karnevalstagen beginnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. «Ist dies erfolglos, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen», teilte die Sprecherin des Ministeriums weiter mit. «Wir wollen niemandem zumuten, sich jetzt bis Aschermittwoch damit zu beschäftigen», hatte Optendrenk im Landtagsausschuss zum Versenden der Erinnerungsschreiben erst nach den Karnevalstagen gesagt, wie die «Neue Westfälische» berichtete.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung war in NRW am 31. Januar 2023 abgelaufen. Fristgerecht waren nach damaligen Angaben der die Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen rund 70 Prozent der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern in NRW eingegangen.

Rein rechtlich hätte das Land die Möglichkeit, bei verspäteten Abgaben einen Zuschlag und im schlimmsten Fall sogar ein Zwangsgeld von bis zu 25.0

00 Euro zu verhängen, wie die «Neue Westfälische» weiter berichtete. Optendrenk habe im Ausschuss aber erklärt, dass man die Bürger nicht unnötig mit Zwangsmaßnahmen malträtieren wolle.

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