Kartellamt leitet Missbrauchsklage gegen Coca-Cola ein
Die Geschäftspraktiken von Coca-Cola veranlassen Deutschlands oberste Wettbewerbsaufsicht zum Handeln. Das Bundeskartellamt gab am Dienstag in Bonn bekannt, dass es ein Missbrauchsverfahren gegen die Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH wegen möglicher wettbewerbswidriger Preisnachlässe eröffnet habe.
„Es gibt Hinweise darauf, dass Coca-Cola gegen die für den deutschen Lebensmitteleinzelhandel geltenden Auflagen, insbesondere gegen die Rabattstruktur, verstoßen hat, was die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen beeinträchtigen könnte“, erklärte Agenturchef Andreas Mundt. „Wir werden dies nun genauer untersuchen.“
Das Unternehmen bestätigte die Untersuchung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Wir glauben, dass das bewährte Geschäftsmodell von Coca-Cola Europe Pacific Partners in Deutschland rechtlich mit dem Gedanken ausgewogener Preise und Konditionen vereinbar ist. Es basiert auf fairen Leistungs- und Gegenleistungsprinzipien“, sagte Vizepräsidentin Andrea Weckwert.
Gibt es besondere Anforderungen?
Das Bundeskartellamt erklärte, es wolle zunächst prüfen, ob Coca-Cola eine marktbeherrschende Stellung im Erfrischungsgetränkemarkt einnimmt und daher besonderen kartellrechtlichen Vorschriften unterliegt. Dabei wird auch untersucht, ob die von Coca-Cola an den deutschen Lebensmitteleinzelhandel gestellten Auflagen erfüllt wurden. Die Frage ist auch, ob Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen möglicherweise missbräuchlich dazu verleitet wurden, das gesamte Produktsortiment von Coca-Cola zu kaufen, in ihre Regale zu stellen und dafür zu werben. Dies könnte zu wettbewerbswidrigen Nachteilen für andere Getränkehersteller führen.
Coca-Cola Europe Pacific Partners übernimmt im Auftrag von The Coca-Cola Company die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken des Unternehmens in Deutschland. Die Produktpalette umfasst die Marken Fanta, Sprite und Mezzo Mix.
Quelle: www.dpa.com