Das Bundesverfassungsgericht steht kurz vor einem wichtigen Urteil zu einem neuen polizeilichen Ermittlungsverfahren mit spezieller Analysesoftware. Das Computersystem, das Unmengen von Daten durchforstet, um Strukturen und Netzwerke von Verdächtigen zu identifizieren, kommt bereits in ersten Bundesländern zum Einsatz – weitere könnten bald folgen.
Bei der Anhörung in Karlsruhe warnte der Kläger davor, auf diese Weise auf unschuldige Menschen abzielen zu wollen. Auf der anderen Seite treibt Hessens Innenminister Peter Beutt (CDU) die Technik massiv voran: Sicherheitsbehörden müssen mit der Digitalisierung Schritt halten.
Hessen nutzt die Software seit fünf Jahren
Hessen ist Vorreiter und arbeitet seit 2017 an der Hessendata-Plattform. Beuth sagte, die Software habe einen enormen Mehrwert für die polizeiliche Analyse. Erst wenn alle Puzzleteile zusammenpassen, entsteht das Gesamtbild. Manuell ist dies aufgrund der schieren Datenmenge nahezu unmöglich. Zeit ist ein entscheidender Faktor, insbesondere wenn es darum geht, terroristische Bedrohungen zu vermeiden.
Ein Ressortmitarbeiter schildert, wie die Methode kürzlich bei einer Massenrazzia auf mutmaßliche Reichsbürger festgenommen wurde: Dank Hessendata wurde aufgefallen, dass bei einem Verkehrsunfall eine Nummer von A die Überwachung nach Bayern anrief. Auf diese Weise können der Aufenthaltsort und die Personalien des Verdächtigen ermittelt werden.
Liberal Rights Society Concerns
Zunächst werden nur die Daten der Polizeiakten ausgewertet. Dort werden aber auch Opfer und Zeugen – oder Personen, die Kratzer am Auto gemeldet haben – erfasst. Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), gegründet in Karlsruhe Ohne Prüfung, da besteht die Gefahr, dass auch externe Daten in die Analyse einfließen, wie z. B. Daten aus sozialen Netzwerken. Das System lädt Sie ein, immer mehr Informationen bereitzustellen.
Beuth versicherte in der Anhörung, dass er nicht mit dem Internet verbunden sei und keinen automatisierten Zugriff auf Daten aus sozialen Netzwerken habe. Vor Beginn sagte der Minister gegenüber Reportern, dass in einigen Fällen auch Daten von außen importiert werden könnten. Aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Datenschützer: Zu viele autorisierte Benutzer
Datenschützer haben auch aus anderen Gründen Bauchschmerzen. In Hessen arbeiten mehr als 2.000 Polizisten mit dem System – auch wenn sie nur im Rahmen ihres Dienstes aktiviert werden. Landesdatenschutzbeauftragter Alexander Roßnagel kritisierte die Zahl der befugten Personen. Sein Kollege auf Bundesebene, Ulrich Kelber, weist darauf hin, dass die aktuelle Nutzung erst der Anfang sei. In naher Zukunft werden mehr Orte auf mehr Daten zugreifen können.
Neben Hessen ist das System bereits in Nordrhein-Westfalen („DAR“) im Einsatz, jeweils bei Gotham des US-Unternehmens Palantir. In Bayern wird derzeit eine ähnliche Plattform (“Cross-Process Research and Analysis System”, VeRA) eingeführt. Der Vertrag war so konzipiert, dass andere Länder und der Bund das System ohne zusätzliches Vergabeverfahren übernehmen könnten.
Kläger: Wann kann die Polizei dies tun?
Bis dahin erhofft sich die GFF strenge Regelungen zur Nutzung der Technologie in Karlsruhe. „Unser Hauptanliegen ist die Interventionsschwelle – also wann die Polizei es tun kann”, sagt Prozesskoordinatorin Sarah Lincoln. Derzeit findet die Analyse statt, bevor konkrete Gefahren auftreten. Das ist zu viel.
Die beiden derzeit beim Ersten Senat anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das Hessengesetz und eine ähnliche Passage in Hamburg haben vorerst nur rechtliche Gründe. Es geht darum, mit Software Straftaten zu verhindern – also bevor etwas passiert. Die Erfahrung zeigt, dass Urteile frühestens innerhalb weniger Monate gefällt werden.
Journalisten, Anwälte und Aktivisten traten als Kläger auf. Britta Eder, Strafverteidigerin in Hamburg, sagte, sie glaube, dass die Software eine Bedrohung für ihre Mandanten darstelle. Wer mit ihr in Kontakt kommt, muss befürchten, mit jemandem aus einem kriminellen Umfeld in Verbindung gebracht zu werden. Die GFF reichte im Oktober ihre dritte Verfassungsbeschwerde gegen NRW-Software ein. Darüber wird aber noch nicht verhandelt.