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Karlsruhe erklärt das neue Wahlrecht zum Teil für verfassungswidrig

Karlsruhe erklärt neues Wahlsystem teilweise verfassungswidrig
Karlsruhe erklärt neues Wahlsystem teilweise verfassungswidrig

Karlsruhe erklärt das neue Wahlrecht zum Teil für verfassungswidrig

Die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition scheitert in Karlsruhe teilweise. Die Richter erklären die Streichung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig.

Der Bundesverfassungsgericht hat die von der Ampelkoalition beschlossene Wahlrechtsreform teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Streichung der Grundmandatsklausel ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie eine Mitteilung auf der Website des Karlsruher Gerichts mitteilt. Der Rest der Reform bleibt in Kraft.

Die veröffentlichte Entscheidung ist nicht mehr abrufbar. Sie sollte am Dienstag verkündet werden und scheint versehentlich vorzeitig veröffentlicht worden zu sein.

Laut der Entscheidung aus Karlsruhe bleibt die Grundmandatsklausel für die nächste Bundestagswahl erhalten. Parteien werden weiterhin entsprechend ihrer Zweitstimmenanteile und mindestens drei Direktmandaten in den Bundestag einziehen, wenn sie unter fünf Prozent liegen.

Die Reform sieht keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor. Die Stärke einer Partei im Parlament wird nun allein anhand ihres Zweitstimmenanteils bestimmt. Überhangmandate wurden zuvor vergeben, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewann, als ihr Zweitstimmenanteil vorsah. Diese Mandate konnten behalten werden, während andere Parteien Ausgleichsmandate erhielten.

Die Gesetzgebung wurde von der CDU, CSU und der Linken angefochten. Für sie steht viel auf dem Spiel: Wenn die CSU bei der nächsten Wahl bundesweit unter der Fünf-Prozent-Hürde fällt, würde sie unter dem neuen Wahlrecht sogar dann aus dem Bundestag ausgeschlossen, wenn sie die Mehrheit der Direktmandate in Bayern gewinnt. Die Linke hingegen konnte bei der letzten Bundestagswahl nur aufgrund der Grundmandatsklausel in Fraktionsstärke in den Parlament einziehen.

Die Entscheidung des Gerichts in Karlsruhe sichert die Grundmandatsklausel für zukünftige Wahlen und ermöglicht es Parteien, über ihre Zweitstimmenanteile und Direktmandate in den Bundestag einzuziehen. Die teilweise Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts der Ampelkoalition hat auch Diskussionen darüber ausgelöst, welche Auswirkungen dies für Parteien wie die CDU, CSU und die Linke bei zukünftigen Wahlen haben könnte.

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