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Justiz ermittelt wieder nach Tod bei Polizeieinsatz

Justiz
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal.

Der Tod eines psychisch kranken Schwarzen nach einem Polizeieinsatz in Berlin-Spandau vor knapp einem Jahr beschäftigt wieder die Justiz. «Auf die Beschwerde des Bruders des Verstorbenen und die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hin sollen nach Wiederaufnahme des Verfahrens die Ermittlungen fortgeführt werden», wurde der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Sebastian Büchner, am Montag vom Sender RBB 24 zitiert.

Die Staatsanwaltschaft Berlin, die am Montagabend für Nachfragen nicht zu erreichen war, hatte das Verfahren zunächst eingestellt. Dagegen hat der Bruder des Mannes über seine Anwältin Beschwerde eingelegt. Aus Sicht der Anwältin wurde «von Anfang an halbherzig ermittelt». So sei keiner der beteiligten Polizisten noch einmal zusätzlich vernommen worden, auch die Aussagen eines Betreuers des Mannes fänden sich nicht in dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft wieder.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren eingestellt, nachdem die Todesursache auch nach weiteren medizinischen Untersuchungen unklar geblieben war. Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gab es laut Behörde weiterhin nicht.

Der 64-Jährige, der an Schizophrenie litt, sollte am 14. September von Polizisten aus einem Heim in Spandau in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt werden. Ein Gericht hatte das angeordnet. Bei dem Polizeieinsatz brach er zusammen, musste wiederbelebt werden, kam in eine Intensivstation, fiel ins Koma und starb am 6. Oktober.

Nach Angaben des Bruders des Toten hatte ihm der gesetzliche Betreuer des 64-Jährigen berichtet, drei Polizisten hätten diesen überwältigt und auf dem Boden fixiert. Er habe geblutet, ein Polizist habe ihm das Knie auf den Hals gedrückt.

Der Betreuer habe das Vorgehen verglichen mit dem Ereignis, bei dem der schwarze US-Amerikaner George Floyd 2020 von einem Polizisten erstickt wurde. Weltweit hatte dieser Fall Proteste ausgelöst.

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