Mehr als fünf Jahre nach der Ermordung eines Flüchtlings in Amrum hat die Staatsanwaltschaft Flensburg eine dreieinhalbjährige Jugendstrafe für einen 22-Jährigen gefordert. Das teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag nach Schlussplädoyers mit. In einem nichtöffentlichen Verfahren musste sich der junge Deutsche wegen Beihilfe zum Totschlag verantworten. Die Verteidigung beantragte laut einem Gerichtssprecher am Donnerstag einen Freispruch oder eine Bewährungsstrafe. Konkrete Anträge stellten die Nebenkläger nicht.
Hier geht es um den Tod eines 27-jährigen Flüchtlings aus dem Irak. Der Bruder der Angeklagten und ihr damaliger Partner waren bereits 2018 wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Flensburg stellte fest, dass zwei Deutsche den Flüchtigen im April 2017 unter falschem Vorwand auf eine Sanddüne auf einer Nordseeinsel gelockt und getötet hatten. Dann begruben sie die Leiche in zwei Meter Sand. Sie wurde erst einige Monate später entdeckt.
Die damalige Lebensgefährtin der Angeklagten zeigte ihr am Tattag Fotos, die sie und das spätere Opfer in “bekannten Umständen” gezeigt hätten, so die Staatsanwaltschaft. Die junge Frau sagte, sie sei vergewaltigt worden. Ihr damaliger Freund dachte so. Er fragt sie, ob sie es ertragen kann, wenn er den Iraker tötet. Sie soll zugestimmt haben. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Deutsche den Plan zur Tötung des Flüchtigen nicht ausführen würde, wenn der Angeklagte nicht einverstanden sei.
Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch nicht volljährig war, wurde der Große Jugendsaal bis zur Anhörung für die Öffentlichkeit geschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat die junge Frau wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, obwohl sie in einem früheren Prozess wegen Mordes verurteilt worden war, sagte ein Gerichtssprecher. Juristisch gesehen liegt Beihilfe zum Mord nur dann vor, wenn der Angeklagte bereits konkrete Kenntnis von der Art der begangenen Straftat hat. Das Urteil wird am 16. Februar verkündet.