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IUCN verurteilt Abholzung im Spessart

Der Bayerische Naturschutzbund (BN) hat die großflächige Rodung des Vogelschutzgebietes Spessart verurteilt. Im Fürstlich Löwensteinpark im Hafenlohrtal im Main-Spessart-Kreis seien rund 330 Hektar Land abgeholzt und fällenähnliche Eingriffe vorgenommen worden, sagte Vereinspräsident Richard...

Ein Vogel sitzt auf einem Ast und pickt Äpfel. Foto.aussiedlerbote.de
Ein Vogel sitzt auf einem Ast und pickt Äpfel. Foto.aussiedlerbote.de

Tiere - IUCN verurteilt Abholzung im Spessart

Der Bayerische Naturschutzbund (BN) hat die großflächige Rodung des Vogelschutzgebietes Spessart verurteilt. Die Abholzungen und ähnliche Eingriffe seien auf rund 330 Hektar Land im Fürstlich Löwensteinpark im Hafenlohrtal im Main-Spessart-Kreis durchgeführt worden, sagte Vereinspräsident Richard Mergner am Montag in Nürnberg.

Melgener sagte: „Eine Naturgräueltat dieses Ausmaßes ist wohl einzigartig in ganz Deutschland und ereignet sich seit 22 Jahren im Europäischen Vogelschutzgebiet Spessart.“ Viele Vogelarten seien dadurch stark beeinträchtigt worden, sagte Melgener. Laut BN verstoßen diese Eingriffe gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die Vogelschutzrichtlinie. Vor der Fällung wurde keine Folgenabschätzung durchgeführt. Barisan Nasional beruft sich auf in seinem Auftrag erstellte Berichte.

Auf Nachfrage sagte ein Sprecher der Kreisverwaltung Main-Spessart, man habe den Sachverhalt umfassend geprüft und ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Es wurde sichergestellt, dass weitere Abholzungen keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele haben. Darüber hinaus führten die zuständigen Behörden Gespräche mit den Eigentümerfamilien, um sicherzustellen, dass die Waldfläche des Vogelschutzgebiets im Einklang mit den Schutzzielen bewirtschaftet wird. Das Forstamt des Fürsten Löwenstein hat angekündigt, sich zu den weiterhin unbegründeten Anschuldigungen und Unterstellungen der UDF nicht zu äußern. „Wir arbeiten gut mit unseren Regionalbüros zusammen, um den Waldlebensraum angesichts des Klimawandels zu schützen.“

Laut BN ist die Klage der Gegenpartei aus Gründen der Klarheit seit 2016 beim Verwaltungsgericht Würzburg anhängig. Auch mangels einer klaren Rechtslage ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Der Naturschutz sieht daher auch den Freistaat in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen. BN-Forstbeauftragter Ralf Straußberger sagte, die Landesregierung habe es jahrelang versäumt, ein Abholzungsverbot im Forstgesetz zu verankern. Um solche Auswüchse zu verhindern und zu ahnden, muss endlich ein Abholzungsverbot in das Bayerische Waldgesetz aufgenommen werden.

BN-Ankündigung

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Quelle: www.stern.de

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