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Ist es möglich, die Rente in Deutschland zu vererben?

Ist es möglich, die Rente in Deutschland zu vererben?

Viele fragen sich, ob es möglich ist, eine Rente zu vererben. Der Tod eines Ehepartners oder Ernährers bedeutet normalerweise auch finanzielle Verluste für die Familie.

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Die Tatsache ist, dass die Rente eines Verstorbenen nicht einfach “mitgenommen” werden kann. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Bestimmungen in dieser Hinsicht.

Tatsächlich ist es nicht möglich, direkt eine Rente in Deutschland zu vererben, aber es gibt andere Möglichkeiten

Wenn eine Person stirbt, haben die Angehörigen in den meisten Fällen ein Anrecht auf einen Teil des Erbes. Unglücklicherweise sind nicht ausgezahlte Rentenleistungen nicht eingeschlossen. Denn die Grundrente ist nicht vererbbar.

Allerdings gibt es bei der Grundrente eine Ausnahme, von der die überlebenden Angehörigen indirekt profitieren können. Denn sie beeinflusst immer die Höhe der Hinterbliebenenrente des versicherten Verstorbenen. Wer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat, hat eine bessere Chance, sich finanziell abzusichern.

Obwohl die Rente im Allgemeinen nicht vererbt werden kann, haben einige Angehörige Anspruch auf die sogenannte Witwenrente. Dazu muss die Ehe mit dem Verstorbenen mindestens ein Jahr bestanden haben. Die Höhe der Witwenrente hängt von der Rentenversicherungsdauer des Verstorbenen und vom Alter des lebenden Partners ab.

Ist es möglich, die Rente in Deutschland zu vererben? Foto: Kindel Media / pexels.com

Es wird grundsätzlich zwischen der großen und der kleinen Witwenrente unterschieden. Die Rente für eine Witwe mit Kindern wird gezahlt, wenn der überlebende Angehörige mindestens 45 Jahre alt ist, eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit hat oder ein Kind erzieht. Sie beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Die Witwenrente wird immer gezahlt, wenn das Rentenalter noch nicht erreicht wurde und keine Kinder erzogen werden. Insgesamt wird sie nur für 2 Jahre ausgezahlt und beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Unter bestimmten Bedingungen erhalten Hinterbliebene, die auch Anspruch auf eine Witwenrente haben, für die ersten 3 Monate nach dem Tod ihres Partners die volle Rente des Verstorbenen.

Die betriebliche Altersversorgung kann auch nicht vererbt werden. Grundsätzlich ist es ratsam, sich zu solchen Fragen professionell beraten zu lassen.

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