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Ist das Urteil nach der Encrochat-Untersuchung rechtskräftig?

Bundesverfassungsgericht
Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hofft, am Dienstag bekannt geben zu können, ob deutsche Gerichte Straftäter verurteilen können, nachdem französische Behörden Daten aus dem verschlüsselten Kommunikationssystem Encrochat ausgewertet haben. Die Kläger plädierten dafür, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären müsse, ob die Erhebung und Weitergabe von Daten an deutsche Ermittler rechtmäßig sei. Das Karlsruher Gericht wird sein Urteil voraussichtlich am Vormittag (9.30 Uhr) im Internet veröffentlichen. (Az. 2 BvR 558/22)

Hier liegt ein Fall des Landgerichts Rostock zugrunde. Im vergangenen Jahr wies das Bundesgericht die Berufung des Beklagten ab. Er argumentierte, dass Erkenntnisse aus der Überwachung der Kommunikation mit Encrochat „in Strafverfahren genutzt werden könnten“.

Vor drei Jahren haben französische und später auch niederländische Behörden das System geknackt und das kriminelle Netzwerk zerschlagen, und Tausende ermitteln – viele der damit verbundenen Ermittlungen gehen nach Deutschland. Hauptsächlich beteiligt an Drogenhandel, aber auch an Attentaten, Raubüberfällen und Geldwäsche. Die Ermittlungsbehörde Europol berichtete im Juni, dass mehr als 6.500 Menschen festgenommen und fast 900 Millionen Euro beschlagnahmt worden seien.

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