zum Inhalt

In Bussen und Bahnen besteht Maskenpflicht

FFP2-Maske
Ein Mann hält eine FFP2-Maske in der Hand.

Ab diesem Mittwoch gilt in Rheinland-Pfalz nur noch eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr. Gleichzeitig mit dem deutschlandweiten Fernverkehr fällt die Maskenpflicht am 2. Februar. „Uns war immer klar, dass der Grundsatzbeschluss der Bundesregierung gilt und das Land Rheinland-Pfalz ihn, solange er gültig ist, unterstützen wird“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD).

Auch in den Nachbarländern Saarland, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist das Tragen von Masken in Bussen und Bahnen ab dem 2. Februar freiwillig. In Baden-Württemberg wurde die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bereits am Dienstag gesenkt.

Der Minister sagte, Gesichtsmasken seien nur in medizinischen und Pflegeeinrichtungen obligatorisch. Laut Bundesgesetz spätestens am 7. April. Weitere Maßnahmen sollen in enger Abstimmung mit unseren Nachbarn in Hessen erfolgen. „Beide Länder wollen einheitliche Regeln für Grenzübertritte anwenden“, sagte Hoke.

Kommentare

Aktuelles