Hochzeit
In Deutschland können Sie und Ihr Partner auch ohne Heiratsurkunde zusammenleben und Kinder bekommen. Viele Menschen wollen immer noch heiraten. Allerdings ist es nicht so einfach. Hier finden Sie alles, was Sie bei der Planung Ihrer Hochzeit beachten müssen.
Wichtige Fragen zum Thema Heiraten
Wo kann ich heiraten?
Um in Deutschland offiziell heiraten zu können, müssen Sie standesamtlich heiraten. Ehen, die nur zwischen christlichen, muslimischen, jüdischen oder anderen religiösen Gruppen geschlossen werden, haben keine rechtliche Bedeutung. In einigen Fällen können Ausländer auch bei der zuständigen Botschaft heiraten, wenn sie eine Heiratsurkunde erhalten. Bitte fragen Sie bei Ihrer Botschaft nach. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie als „anerkannter Flüchtling“ oder „Asylberechtigter“ durch den Besuch der Botschaft Ihres Herkunftslandes Ihren Schutzstatus verlieren können.
In Deutschland ist in der Regel das Standesamt für die Trauung zuständig. Sie können sich an das Standesamt Ihres Wohnortes oder an den Standesamt Ihres Partners wenden. Um eine Eheschließung anzumelden, müssen Sie das Formular „Registrierung der Eheschließung“ ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen. Dieses Formular erhalten Sie im Studierendensekretariat. Eine Liste der notwendigen Dokumente finden Sie im Abschnitt „Welche Dokumente benötige ich?“. Auch wenn Sie nicht an einem Ihrer Wohnorte, sondern in einer anderen deutschen Stadt heiraten möchten, müssen Sie dies beim Standesamt an einem Ihrer Wohnorte anmelden.
Die Anmeldung erfolgt im Einwohnermeldeamt. Eröffnen Sie bereits sechs Monate vor der Hochzeit ein Büro. In einigen Fällen können bestimmte Termine im Voraus gebucht werden. Liegen alle Unterlagen vor und steht der Termin fest, kann die Trauung innerhalb weniger Tage nach der Anmeldung stattfinden.
Beide Parteien müssen bei der Registrierung persönlich anwesend sein. Sollte eine der beiden Verlobten verhindert sein, kann sie/er eine Vollmacht erteilen.
Wer kann wen heiraten?
Um in Deutschland zu heiraten, müssen Sie jemand anderen heiraten. Sie müssen außerdem volljährig und geschäftsfähig sein. „Geschäftsfähig“ zu sein bedeutet, dass Sie Ihren freien Willen geltend machen und die Konsequenzen Ihres Handelns verstehen können.
Es ist verboten, seine Großeltern, Eltern, Brüder, Schwestern, Kinder oder Enkel zu heiraten. Dies gilt auch für Halbgeschwister und Adoptivkinder.
In Deutschland dürfen gleichgeschlechtliche Paare seit Oktober 2017 heiraten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „LGBTQIA+“.
Welche Dokumente benötige ich?
Wenn Sie Ihren Heiratsantrag bei der Registrierungsbehörde einreichen, müssen Sie in der Regel folgende Dokumente vorlegen:
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Nachweis der Registrierung. Dies kann auch ein ausländischer Reisepass sein.
- Beglaubigte Kopie des Haushaltsregisters/Geburtsregisters (nicht älter als sechs Monate) oder Geburtsurkunde
- Nachweis einer verlängerten Melderegisterkarte (nicht älter als sechs Monate, mehr als 14 Tage)
- Wenn Sie bereits verheiratet sind: eine beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde und einen rechtskräftigen Scheidungsbeschluss oder eine Sterbeurkunde Ihres Ex-Ehepartners
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Ausländische Staatsbürger benötigen ebenfalls eine Kopie -genannte Heiratsurkunde. Mit dieser Heiratsfähigkeitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass der geplanten Eheschließung nach den Gesetzen Ihres Staatsangehörigkeitslandes keine Hindernisse entgegenstehen. Wenn Sie beispielsweise verheiratet sind, stellt dies ein Hemmnis für die Ehe dar. Dieses Dokument darf nicht älter als sechs Monate sein und muss bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes beantragt werden. Viele Länder stellen diese Heiratsurkunden nicht oder nicht in ausreichender Form aus. In diesem Fall oder wenn Sie „staatenlos“ sind oder aufgrund Ihres „Flüchtlingsstatus“ nicht in der Lage sind, die Behörden Ihres Herkunftslandes zu kontaktieren, können Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Oberlandesgericht eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen über das Standesamt. Diese Befreiung gilt für sechs Monate.
Die für Sie zuständige Registrierungsstelle kann zusätzliche Unterlagen verlangen. Am besten erkundigen Sie sich vorab direkt bei Ihrer Meldebehörde nach den benötigten Unterlagen. Die erforderlichen zusätzlichen Dokumente können je nach Register variieren. Bei Bedarf können Sie erneut beim Sitz des Partners nachfragen und dort Änderungen vornehmen.
Bitte beachten Sie: Ausländische Dokumente müssen von dem zuständigen Land und der deutschen Botschaft übersetzt und beglaubigt werden, um in jedem Land legalisiert zu werden. Das kann lange dauern und viel Geld kosten.
Wie viel kostet eine Trauung im Standesamt?
Die Kosten einer standesamtlichen Trauung variieren je nach Bundesland. Wichtig sind auch der benötigte Wochentag und die Anzahl der benötigten Zeugnisse und Dokumente. Wenn Sie an einem Werktag heiraten möchten, müssen Sie in der Regel mit einer Zahlung zwischen 50 und 100 Euro rechnen. Wenn Sie an einem Samstag heiraten möchten, müssen Sie höhere Kosten tragen.
Wie führt man eine Trauung im Standesamt durch?
Standesamtliche Trauungen dauern in der Regel etwa 30 Minuten. Die Heiratsurkunde muss bei einem Standesbeamten aufbewahrt werden und beide Parteien müssen persönlich anwesend sein und ihren Heiratswunsch erklären. Abgesehen von der Begrüßung, der Abfrage der persönlichen Daten, dem „Ja“ und der Unterschrift ist der Vorgang nicht verpflichtend. Sie können Eheringe tauschen, Trauzeugen haben, das Eheversprechen ablegen oder sich von Musikern begleiten lassen. Aber Sie müssen nichts davon tun.
Kann ich im Ausland heiraten?
Sie können natürlich auch im Ausland heiraten. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Sie die in Deutschland geltenden Gesetze (lesen Sie den Abschnitt „Wer kann wen heiraten?“) sowie die Gesetze des Landes, in dem Sie heiraten, einhalten. Informieren Sie sich vorab bei den zuständigen Landesbehörden, welche Unterlagen Sie benötigen. In der Regel handelt es sich dabei um Ihren Reisepass, Ihre Geburtsurkunde, Ihren Wohnsitznachweis und Ihre Heiratsurkunde. In der Regel müssen Sie alle für Ihre Hochzeit im Land Ihrer Wahl erforderlichen Dokumente übersetzen und amtlich beglaubigen lassen.
In einigen Ländern (z. B. Dänemark) benötigen Sie weniger Dokumente. Wenn Sie also nicht alle Dokumente erhalten, die Sie zum Heiraten in Deutschland benötigen, ist es möglicherweise einfacher, im Ausland zu heiraten.
Wenn Sie Ihre Eheschließung im Ausland in Deutschland vornehmen lassen möchten, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Standesbehörde einen „Antrag auf Ausstellung einer Heiratsurkunde“ einreichen.Dazu müssen Sie eine Heiratsurkunde und ggf. eine sogenannte Apostille vorlegen. Die Apostille ist die Bescheinigung, die die Echtheit der Heiratsurkunde bestätigt. Alle Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Sie erreichen uns unter justiz-dolmetscher.de oder bdue.de. Sie sind in Deutschland nur dann offiziell verheiratet, wenn Ihre Ehe im deutschen Heiratsregister eingetragen ist. Wenn Sie im Ausland heiraten und keine Heiratsurkunde (und Apostille) vorlegen können, wird Ihre Ehe in Deutschland nicht anerkannt. In diesem Fall müssen Sie erneut heiraten.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis verfügen und Ihr Partner noch keine deutsche Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, müssen Sie im Ausland heiraten. Ihr Partner kann einen Antrag stellen Der deutsche Botschafter Beantragen Sie bei der Botschaft ein Visum zur Ehegattenzusammenführung. Generell gilt, dass der nachziehende Ehegatte über Grundkenntnisse der deutschen Sprache sowie über ausreichend Wohnraum in Deutschland und ein ausreichendes Einkommen (inkl. Krankenversicherung) verfügen muss. Nach der Einreise beantragt Ihr Ehegatte bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden oder eine Duldung besitzen, können Sie Ihren im Ausland verheirateten Partner nicht nach Deutschland holen.
Kann ich einen Deutschen heiraten, der noch im Ausland ist?
Wenn sich Ihr Partner noch im Ausland befindet, kann er oder sie bei der deutschen Botschaft ein Heiratsvisum beantragen. Dieses Visum bzw. die damit verbundene Aufenthaltserlaubnis ist drei Monate gültig und kann von der Ausländerbehörde um weitere drei Monate verlängert werden. Innerhalb dieser drei bis sechs Monate sollte die Hochzeit stattfinden. Andernfalls muss Ihr Partner das Land möglicherweise erneut verlassen und später wieder einreisen. Grundsätzlich sind für die Beantragung eines Visums Grundkenntnisse der deutschen Sprache erforderlich.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie und Ihr Partner ein Kind haben und die Vaterschaft dieses Kindes anerkannt wird und Sie beide sich darum kümmern, können Sie einen Wohnsitz erhalten, unabhängig davon, ob Sie verlobt/verheiratet sind oder keine Lizenz. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Geboren in Deutschland.
Ändert sich mein Aufenthaltsstatus nach der Hochzeit?
Wenn Sie jemanden mit deutscher Staatsbürgerschaft heiraten, erwerben Sie nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Wenn Sie jedoch beide zusammen in Deutschland leben möchten, haben Sie Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Nach drei Jahren können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, sofern Sie die notwendigen Voraussetzungen (Sprachkenntnisse etc.) erfüllen. Sie können die Einbürgerung auch dann beantragen, wenn Sie drei Jahre lang rechtmäßig in Deutschland gelebt haben und in diesem Zeitraum zwei Jahre verheiratet waren – sofern alle weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung (Einbürgerungsprüfung, Sicherung des Lebensunterhalts etc.) erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie in unseren „Niederlassungsgenehmigungen” und „Einbürgerung“.
Wenn Ihr Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber über eine deutsche Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis verfügt, haben Sie Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, sofern Sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können.
Allerdings wird Ihnen nach der Heirat in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn:
- Sie verheiratet waren, aber nicht mehr zusammen sind.
- Sie haben eine schwere Straftat begangen und können abgeschoben werden.
- Aufgrund einer früheren Abschiebung besteht für Sie ein Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie oder Ihr Partner* beispielsweise nur durch eine Heirat ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, sonst müssen Sie das Land verlassen bzw Wenn Sie abgeschoben werden, prüfen die Behörden möglicherweise Ihre Beweggründe und Ihre Ehe. Dies bedeutet, dass die Ausländerbehörde oder die Polizei Sie und Ihre Nachbarn befragen oder unangekündigte Hausbesuche durchführen kann, um zu überprüfen, ob Sie tatsächlich zusammen sind oder eine sogenannte „Zweckehe“ eingegangen sind, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Fragen, die Ihnen die Behörden möglicherweise stellen, finden Sie auf Deutsch unter lawblog.de.
Welche Rechte und Pflichten habe ich nach der Hochzeit?
Nachname: Sie können einen gemeinsamen Nachnamen wählen. Dabei kann es sich um den aktuellen oder Mädchennamen eines der Ehegatten handeln. Ehepartner, die ihren Vornamen nicht mehr verwenden, können ihren alten Vornamen vor oder nach dem gemeinsamen Nachnamen hinzufügen. Sie können aber auch den ursprünglichen Namen beibehalten. Wenn Sie Ihren Namen ändern, berücksichtigen Sie auch die Nomenklatur Ihres Landes. Namensänderungen werden dort möglicherweise nicht erkannt.
Rechtliche Transaktionen: Käufe und Zahlungen, die Sie tätigen, können sich auch auf Ihren Ehepartner auswirken. Dies gilt jedoch nur für alltägliche Rechtsgeschäfte wie den Kauf von Lebensmitteln, Kleidung oder die Überweisung von Miete. Bei größeren Transaktionen, wie dem Kauf eines Autos oder eines Hauses, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Partners.
Finanzielle Unterstützung: Sie müssen finanziell füreinander verantwortlich sein. Das bedeutet, dass Sie Ihren arbeitslosen Ehegatten unterstützen müssen und das Sozialamt, die Agentur für Arbeit oder das BAföG-Amt einem Antrag auf staatliche Leistungen nur dann zustimmt, wenn Sie über kein oder nur geringes Einkommen verfügen.
Gemeinsames Sorgerecht: Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie automatisch das Sorgerecht für Ihre Kinder. Bei unverheirateten Paaren hat die Mutter das alleinige Sorgerecht – es sei denn, Sie und das Jugendamt einigen sich auf eine gemeinsame Sorge.
Familienversicherung: Wenn Ihr Ehepartner kein Einkommen oder wenig Geld hat und kein Einkommen hat, können Sie ihn/sie kostenlos bei Ihrer Krankenversicherung versichern. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung.
Steuern: Wenn Ihr Einkommen unterschiedlich ist, können Sie bei der Einkommenssteuer sparen. Dies wird als Ehegattensplitting bezeichnet. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Steuererklärung.
Hinterbliebenenrente:Im Falle des Todes Ihres Ehepartners erhalten Sie finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies wird als Hinterbliebenenrente bezeichnet.
Erbschaft: Wenn Ihr Ehegatte verstirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, erhalten Sie als Ehegatte automatisch mindestens die Hälfte seines Vermögens. Außerdem zahlen Sie weniger Erbschaftssteuer als ein unverheirateter Erbe.