Nordrhein-Westfalens Hochschulen wollen gegen Missbräuche und Eingriffe in die Wissenschaft vorgehen. Drei Landesoberhäupterkonferenzen einigten sich in Selbstverpflichtungen auf konkrete Maßnahmen. Das NRW-Wissenschaftsministerium möchte dieser Initiative mit einer Novelle des Hochschulgesetzes entgegenwirken. Darüber hinaus soll eine unabhängige universitätsübergreifende Anlaufstelle für Opfer von Machtmissbrauch eingerichtet werden. Das gaben NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) und die Landesräte am Dienstag in Düsseldorf bekannt.
„Hochschulen in NRW müssen sichere Orte sein“, sagte Brandes (CDU). Wo Menschen lernen, forschen und lehren, müssen sie respektiert und geschätzt werden. Aber es gebe „Beziehungsasymmetrien“ und „Machtungleichgewichte“ innerhalb der Universitäten.
Darüber hinaus werden in der umfassenden Betreuungsvereinbarung für künftige Promotionsvorhaben die Rechte und Pflichten der Promovierenden und ihrer Betreuer geregelt. In Fällen von Machtmissbrauch sollten Opfer und Zeugen ermutigt werden, sich zu melden.
Machtmissbrauch durch Universitäten reicht von der willkürlichen Delegation von Aufgaben an Mitarbeiter über systemische Überarbeitung bis hin zur Veruntreuung geistigen Eigentums. , sexuelle Belästigung und Nötigung.
Einer der Kernpunkte der im nächsten Jahr verabschiedeten Novellen des Hochschulgesetzes ist, dass Doktoranden Betreuungsvereinbarungen einhalten müssen. Doktoranden sollen künftig grundsätzlich von unterschiedlichen Personen betreut und bewertet werden. „Auf diese Weise werden wir die Möglichkeiten des Machtmissbrauchs deutlich einschränken“, sagte Brandes. Als zulässige und abschreckende Sanktion ist das Recht auf öffentliche Kritik vorgesehen.
Zuletzt sorgten Vorwürfe des Machtmissbrauchs an der Westfälischen Universität Gelsenkirchen und der Universität zu Köln für Schlagzeilen.