Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg legt gegen eine Gerichtsanordnung zur Austragung eines Landesparteitags der AfD keine Beschwerde ein. Das teilte sie am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. «Wir bedauern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass wir der AfD für ihren Landesparteitag am 16. September Zugang ins Bürgerhaus gewähren müssen, sehr», erklärte Bürgermeisterin Ulrike Schmidt. «An diesen Beschluss sind wir gebunden und müssen es hinnehmen, dass der AfD-Landesparteitag in Henstedt-Ulzburg stattfinden wird.»
Die Gemeinde habe alle Möglichkeiten prüfen lassen, ergänzte Bürgervorsteher Henry Danielski. «Da die Erfolgsaussichten allzu gering sind und eine Beschwerde gegen die Anordnung des Verwaltungsgerichts keine aufschiebende Wirkung hätte, haben die Bürgermeisterin, alle Fraktionen und ich uns gemeinsam dagegen entschieden.»
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte die Gemeinde verpflichtet, der AfD für den Parteitag Zugang zum Bürgerhaus zu verschaffen. Wegen befürchteter erneuter Störungen wollte die Gemeinde den AfD-Parteitag diesmal nicht zulassen. In Kiel steht derzeit ein 22-Jähriger vor dem Landgericht, der im Oktober 2020 am Rande einer Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung in Henstedt-Ulzburg bewusst vier Menschen angefahren haben soll.
Das Verwaltungsgericht sah aber keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass es beim geplanten Parteitag zu einem gewalttätigen Aufeinandertreffen von Veranstaltungsteilnehmern und Gegendemonstranten kommen könnte, das nicht durch polizeiliche Maßnahmen unterbunden werden könnte.