zum Inhalt

Hausangriffe: Buschmann erleidet Huf- und Mundkrankheit

Wenn der Einzelne die auferlegte Kontaktbeschränkung missachтет, wird die Polizei verständigt.
Wenn der Einzelne die auferlegte Kontaktbeschränkung missachтет, wird die Polizei verständigt.

Hausangriffe: Buschmann erleidet Huf- und Mundkrankheit

Justizminister Marco Buschmann sieht elektronische Knöchelmonitoren als potenzielles Mittel im Kampf gegen häusliche Gewalt. Er ist gegenüber der Idee, wie er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mitteilte, aufgeschlossen, sieht dies jedoch als Aufgabe der Länder. Er schlug vor, dass Regelungen innerhalb des Gesetzes zur Gewaltschutzverordnung implementiert werden könnten, wie er betonte. Elektronische Knöchelmonitoren verfolgen den Aufenthaltsort des Trägers und warnen die Behörden im Falle einer Verletzung einer Schutzanordnung, wenn jemand zu nah an den Wohnort des Opfers herankommt.

Bei häuslicher Gewalt ist die lokale Polizei normalerweise der erste Anlaufpunkt. Allerdings obliegt die Aufsicht über das Polizeirecht den Ländern, so dass sie die Entscheidung treffen müssen, ob sie elektronische Knöchelmonitoren in ihre eigene Politik aufnehmen, erklärte Buschmann. Er hatte zuvor die Möglichkeit einer Bundesintervention nach der Innenministerkonferenz im Juni diskutiert. Die aktuellen Änderungen des Gesetzes über das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Familienverfahrensrecht enthalten verstärkte Schutzvorkehrungen gegen häusliche Gewalt. Für langfristige Anordnungen könnte es sinnvoll sein, Familiengerichte einzubeziehen, wie er vorschlug, und er untersucht derzeit die Möglichkeit einer Bundesgesetzgebung in dieser Hinsicht.

Laut Polizeikriminalstatistik waren im vergangenen Jahr 256.276 Personen von häuslicher Gewalt betroffen - ein Anstieg von 6,5 Prozent im Vergleich zu 2022. Es hatte bereits einen Anstieg von über 8 Prozent im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr gegeben.

In jüngerer Zeit hat Hessen einen Bundesratsbeschluss zur Verwendung elektronischer Knöchelmonitoren in Fällen von häuslicher Gewalt vorgeschlagen. Das Justizministerium des Landes schlägt vor, dass die Verwendung von Knöchelmonitoren im Bundesgesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt verankert werden sollte. Justizminister Christian Heinz betonte: "Momentan ist nur ein zeitlich begrenzter und vorläufiger Schutz für Opfer häuslicher Gewalt durch elektronische Knöchelmonitoren erlaubt, und zwar nur bis zur Verhängung gerichtlicher Maßnahmen."

Während die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt weiterhin steigt, mit 256.276 betroffenen Personen im vergangenen Jahr, gibt es einen wachsenden Druck für effektivere Maßnahmen. Hessen hat einen Bundesratsbeschluss vorgeschlagen, um die Verwendung elektronischer Knöchelmonitoren in solchen Fällen zu etablieren, da sie das Potenzial haben, Opfer besser zu schützen. Wie der Justizminister jedoch betonte, erlaubt das derzeitige Gesetz nur einen zeitlich begrenzten Schutz, und es ist weitere Gesetzgebung erforderlich, um einen langfristigen Schutz zu gewährleisten.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles