Auf Gewalttaten im NRW-Amateurfußball sollen künftig härte Strafen folgen. Wie der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) am Freitag mitteilte, wurde damit auf die wachsende Zahl an Spielabbrüchen reagiert. Demnach kann unsportliches Verhalten mit einer Geldstrafe bis zu 5000 Euro und nicht ausreichender Ordnungsdienst mit bis zu 2500 Euro geahndet werden. Bei mangelndem Schutz des Schiedsrichterteams und des Gegners wird eine Strafe von bis zu 7 500 Euro fällig. Dies gilt ebenfalls schon im ersten Fall eines Spielabbruchs wegen physischer Gewalt.
Dazu kommt ein Abzug von einem bis zu sechs Punkten, wenn eine Unparteiische oder ein Unparteiischer von mindestens zwei Beteiligten angegriffen wurde. Im Wiederholungsfall im selben Spieljahr erfolgt der Ausschluss der verantwortlichen Mannschaft vom Spielbetrieb bis zum Saisonende. «Vereine und deren Mannschaften werden mit der Vorschrift verstärkt in die Pflicht genommen, Gewaltvorfälle auf den Fußballplätzen zu minimieren», kommentierte Andree Kruphölter, FLVW-Vizepräsident Amateurfußball.
Die zuständigen Gremien des Westdeutschen Fußballverbandes, zu dem auch der Fußball-Verband Niederrhein und der Fußball-Verband Mittelrhein gehören, haben die entsprechenden Änderungen in der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) für den gesamten NRW-Amateurfußball verankert. «Wir als Verband haben den Änderungsvorschlag Anfang des Jahres vorgebracht, nicht um Einzelfälle zu betrachten, sondern um einer Entwicklung entgegenzuwirken, die sich im Lagebild des Amateurfußballs ganz konkret durch Zahlen belegen lässt», sagte Kruphölter.