Eine lebenslange Sperre für einen Busfahrer wegen verbotener Handynutzung am Steuer ist unverhältnismäßig. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag entschieden (Az.: VI-6 U 1/223). Geklagt hatte ein Busfahrer, den die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft auf ihren Linien lebenslang gesperrt hatte.
Dadurch finde er in zumutbarer Entfernung zu seinem Wohnort keine Stelle mehr, argumentierte der Busfahrer aus Bergheim bei Köln. Die Sperre komme damit einem Berufsverbot gleich. Er war im Juli 2021 entlassen und lebenslang gesperrt worden, nachdem ihn ein Fahrgast während der Fahrt beim Benutzen des Mobiltelefons gefilmt und das Unternehmen informiert hatte.
Die Richter folgten dem Kläger: Das Verkehrsunternehmen habe mit der Sperre seine marktbeherrschende Stellung im Linienverkehr der Region missbraucht. Die Sperre komme tatsächlich einem Berufsverbot gleich und sei damit unverhältnismäßig. Für die einmalige Handynutzung am Steuer gebe es für Autofahrer nur ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot von allenfalls drei Monaten werde nur in schweren Fällen verhängt. Nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen wäre wohl nur eine Abmahnung in Betracht gekommen.
Das Unternehmen hatte argumentiert, man habe zum Schutz der Fahrgäste gehandelt. Außerdem habe man keine marktbeherrschende Stellung. Der Kläger könne sich abseits des Linienverkehrs eine Stelle suchen. Während die Richter des Landgerichts Köln in erster Instanz noch entschieden hatten, dass eine Sperre von fünf Jahren ausreiche, ging dies dem Oberlandesgericht noch zu weit. Es hob die Sperre gut zwei Jahre nach ihrer Verhängung mit sofortiger Wirkung auf. Das Urteil ist rechtskräftig.