Der Strafbefehl gegen den Baden-Badener Stadtrat im Hakenkreuz-Vorfall ist in Bezug auf die erhobenen Anklagen rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Baden-Baden mit.
Dem ehemaligen AfD-Politiker Martin Kühne wird vorgeworfen, er habe „Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet“ und ihn beleidigt, weil er zwei Autos mit ukrainischen Kennzeichen gefahren habe, auf denen jeweils Hakenkreuze und die großen Buchstaben „Fuck UA“ zu sehen waren „die angeblich unkenntlich gemacht wurden. Dafür wurde ihm ein Strafbefehl mit einer täglichen Geldstrafe von 50 erlassen.
Die Beklagte hatte dies bestritten, hat den Einspruch gegen den Vorwurf nun jedoch teilweise zurückgezogen. Das Landgericht teilte mit, dass sich der Einspruch nun auf die Höhe des Tagessatzes beschränke.
Das bedeutet, dass es bei den beim Bezirksgericht anhängigen Verfahren nicht mehr um die Anklage selbst geht. Ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, ist unklar. Das Gericht kann auch ohne Durchführung einer Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden, wenn Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwalt mit der Entscheidung des Gerichts einverstanden sind.
Im Zuge dieser Angelegenheit gab Kühne bekannt, dass er nicht mehr im Stadtrat tätig sein wolle. Er verließ auch die AfD.