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Grüne Politiker kritisieren Gesichtserkennung

Das Innenministeriumsgesetz ermöglicht es der Polizei, Gesichts recognition-Programme während der Überwachung von Verdächtigen zu verwenden, obwohl Grünen-Politiker noch nicht überzeugt sind.

Der Vize der Grünen, Konstantin von Notz, sieht 'verfassungsrechtliche Grundfragen' aufgeworfen...
Der Vize der Grünen, Konstantin von Notz, sieht 'verfassungsrechtliche Grundfragen' aufgeworfen durch den Gesetzentwurf zur Gesichtserkennung.

- Grüne Politiker kritisieren Gesichtserkennung

Politiker der Grünen reagieren zurückhaltend auf Pläne des Bundesinnenministeriums, Software zur Gesichts recognition in der Suche nach mutmaßlichen Terroristen und schweren Kriminellen einzusetzen. Der stellvertretende Grünen-Vorsitzende im Bundestag, Konstantin von Notz, erklärte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), das Ziel, Terrorismus konsequent zu bekämpfen, werde geteilt. "Allerdings muss zunächst darauf hingewiesen werden, dass die Koalitionsvereinbarung die biometrische Erfassung für Überwachungszwecke in öffentlichen Räumen aus gutem Grund ablehnt."

Ein Entwurfsgesetz der Bundesministerin des Innern, Nancy Faeser (SPD), sieht vor, dass das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei Gesichts recognition-Software einsetzen dürfen. Dies soll Ermittlern beispielsweise ermöglichen, Internetvideos von IS-Mitgliedern mit Bildern in sozialen Netzwerken abzugleichen, um Hinweise auf den Aufenthaltsort von Islamisten zu erhalten, wie ein Ministeriumssprecher erklärte.

Die Sicherheitsbehörden fordern die Erlaubnis für den Einsatz solcher Instrumente bereits seit längerer Zeit. Dieser Forderung hat die Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette neuen Schwung verliehen. Ein kanadischer Journalist hatte bereits Monate zuvor mithilfe eines Gesichts recognition-Programms im Internet ältere mutmaßliche Fotos von Klette und ihren Tanzgruppen in Berlin gefunden.

Die geplante Gesetzesänderung muss noch vom Kabinett und vom Bundestag genehmigt werden. Laut Ministerium ist eine Echtzeit-Gesichts recognition in öffentlichen Räumen, zum Beispiel durch Videoüberwachung an Bahnhöfen, nicht geplant.

Von Notz blieb dennoch skeptisch. Er sagte zu den Gesetzesplänen der Ministerin: "Formen der Überwachung im digitalen Raum, wie das von der Bundesministerin des Innern vorgeschlagene Tool, stellen gleichfalls tiefgreifende verfassungsrechtliche Fragen. Auch wer freiwillig den öffentlichen Raum eines sozialen Netzwerks sucht, gibt seine verfassungsmäßig garantierten Rechte damit nicht auf."

Der Sprecher der Grünen im Innenausschuss des Parlaments, Marcel Emmerich, erklärte dem RND, sie würden den Plan im parlamentarischen Verfahren genau unter die Lupe nehmen. "Wir wollen verhindern, dass sensibles Daten von unbeteiligten Personen flächendeckend von AI-Systemen - oft durch intransparente Algorithmen - erfasst und ausgewertet werden."

Der Entwurfsgesetzes sieht vor, dass das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei Gesichts recognition-Software einsetzen dürfen, wie von Bundesministerin des Innern Nancy Faeser vorgeschlagen. Konstantin von Notz, der stellvertretende Grünen-Vorsitzende im Bundestag, bleibt jedoch skeptisch und betont, dass Formen der Überwachung im digitalen Raum tiefgreifende verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.

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