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Greenpeace: Karlsruher Klimaschutz-Urteil frustriert

Das Bundesverfassungsgericht kippt den Nachtragshaushalt der Ampel-Union. Möglicherweise klafft im aktuellen Klimahaushalt eine Lücke von 60 Milliarden Euro. Umweltverbände sind besorgt.

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Martin Kaiser, Geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland, auf dem Gelände des UN-Klimagipfel COP27 (Archivbild)..aussiedlerbote.de

Greenpeace: Karlsruher Klimaschutz-Urteil frustriert

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Klima- und Transformationsfonds ist nach Ansicht der Umweltgruppe Greenpeace ein „schwerwiegender Rückschlag für den Klimaschutz“. Martin Kaiser, Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland, beklagte am Mittwoch in einer Stellungnahme: „Ampeln, die mit finanzpolitischen Manövern den klimaneutralen Wirtschaftsumbau finanzieren wollen, fordern jetzt Rache.“

Kaiser ruft Deutsch auf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will angesichts der Klimakrise seine Entscheidungsbefugnisse nutzen. „Denn wir stecken bereits mitten in einer Klimakrise. Kredite, neue Steuern und Kürzungen klimaschädlicher Subventionen dürfen nicht zum Tabu werden.“ Der Haushalt müsse eine bessere Balance zwischen Militärausgaben und mehr Klimaschutz finden, aber auch Neues Politiken in der Finanzpolitik. Sozialökologische Instrumente.

WWF: Nicht genügend Sondermittel

Der WWF Deutschland erklärte, dass Modernisierung und sozioökonomische Strukturanpassung mühsame Aufgaben seien, die nicht durch Sondermittel bewältigt werden könnten. „Diese Aufgabe sollte strukturell auf dem Bundeshaushalt basieren und über eine mittel- und langfristige Finanzstrategie verfügen.“ Die Organisation warnte: „Die Rettung von Klima und Artenvielfalt darf nicht an der Schuldenbremse scheitern.“

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass wichtige Klimaprojekte und ihre soziale Gerechtigkeitsgestaltung Milliarden von Dollar kosten werden.“ Beide Männer forderten ein Moratorium der Schuldenbremse.

Das Ziel steht außer Frage

Simone Peter, Vorsitzende des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, sagte: „Die Aufgabe besteht darin, die gesamte Wirtschaft bis 2045 zu dekarbonisieren und die Region fit für die Zukunft zu machen.“ „Was mit diesem Urteil erreicht wurde, kann nicht in Frage gestellt werden und bleibt gültig“, sagte sie und verwies auf ein früheres Urteil in dieser Angelegenheit.

Nach dem Karlsruher Urteil betonten die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge die Bedeutung der betroffenen Pläne. „Die Programme des Klima- und Transformationsfonds sind von großer Bedeutung für den Klimaschutz, die Entlastung der Bürger und eine nachhaltige Wirtschaftspolitik. Sie stehen im Mittelpunkt der Politik der Union“, sagten die Politiker am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung.

Der Fraktionsvorsitzende kündigte an, die Konsequenzen des Urteils sorgfältig zu prüfen und sich selbstverständlich an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu halten. „Gleichzeitig ist es wichtig, die Beratungen über den Haushalt 2024 fortzusetzen und sicherzustellen, dass er wie geplant in Kraft tritt. Wir haben dieses Thema mit den Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokraten und der FDP besprochen.“

Das Bundesverfassungsgericht hat die Umverteilung von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung darf Mittel zur Bewältigung der Corona-Krise nicht für den Klimaschutz verwenden. Der Oberste Gerichtshof Deutschlands erklärte am Mittwoch in Karlsruhe, dass die Nachtragshaushaltsänderungen verfassungswidrig seien. Die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, sagte, es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat erfolgreich gegen die Umschichtung geklagt. (Az.2 BvF 1/22)

Quelle: www.dpa.com

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