- Gerichtsentscheidungen über zwei Forderungen gegen Kreditkarten
Das Sozialgericht Nürnberg hat zugunsten von zwei Asylbewerbern entschieden, die gegen Einschränkungen geklagt haben, die durch die Zahlungskarte für Asylbewerber auferlegt wurden. In einem beschleunigten Verfahren ordnete das Gericht an, dass die Stadt Schwabach die monatlichen Unterstützungszahlungen wieder auf die Konten der Kläger überweisen soll, anstatt sie nur über die Zahlungskarte bereitzustellen. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Das Zahlungskartensystem ist seit Ende Juni flächendeckend in Bayern in Gebrauch. Mit den Karten können Einkäufe in Geschäften getätigt und bis zu 50 Euro Bargeld pro Monat abgehoben werden. Die Karte ist auch regional beschränkt und nicht für den Online-Einkauf gedacht. Das Ziel ist es, den Missbrauch von Leistungen und damit die Immigration zu begrenzen. Flüchtlingsorganisationen haben dies immer wieder kritisiert.
Im konkreten Fall argumentierte die Klägerin, dass sie mit der Zahlungskarte nicht günstig online oder in der Nähe von Nürnberg einkaufen könne. Sie führte auch an, dass sie nicht leicht Vereinsmitglied werden könne, da die Mitgliedsgebühren erst genehmigt werden müssten. Der zweite Kläger führte ähnliche Argumente an.
Das Sozialgericht Nürnberg entschied in dieser Woche in beiden Fällen, dass die Behörden "Ermessen" ausüben müssen, wie sie Leistungen an Asylbewerber gewähren. Sie müssen lokale Besonderheiten und die unterschiedlichen Lebenssituationen der Kläger berücksichtigen, andernfalls drohen "signifikante Nachteile".
Ein Sprecher des Sozialgerichts Nürnberg betonte, dass dies keine Aussage über die grundsätzliche Zulässigkeit der Zahlungskarte darstellt. Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) erklärte, dass die Entscheidung auf einer speziellen Konstellation basiert und das System der bayerischen Zahlungskarte als solches nicht in Frage stellt und daher nicht überarbeitet werden muss.
Laut Informationen gibt es drei weitere ähnliche Fälle beim Sozialgericht Nürnberg, alle gegen die Stadt Schwabach. Das Sozialgericht München hat noch keine solchen Fälle registriert. Die meisten entsprechenden Fälle im Freistaat enden in den beiden Städten, wie das Landessozialgericht (LSG) mitteilt. Allerdings gibt es am LSG als Berufungsinstanz keine anhängigen Fälle bezüglich der Zahlungskarte.
Zuvor hatte das Sozialgericht Hamburg entschieden, dass die 50-Euro-Bargeldgrenze zumindest für Asylbewerber mit Kindern und schwangere Frauen rechtswidrig ist. Die soziale Behörde, die für die Karte zuständig ist, muss die persönlichen Lebensumstände der Antragsteller berücksichtigen, und starre Grenzen lassen dies nicht zu, wurde gesagt. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärte daraufhin, dass er an der Obergrenze festhalten wolle.
Die Stadt Schwabach wurde angewiesen, ihre Beschränkung der Überweisung von Unterstützungszahlungen an Asylbewerber zu ändern, da das Sozialgericht Nürnberg feststellte, dass das derzeitige Zahlungskartensystem für einige Individuals