Am Donnerstag (11 Uhr) verhandelt das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg über einen Streit um Kündigungsrechte der Online-Partnervermittlung Parship. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Mustererklärungsklage eingereicht. Dabei handelt es sich nach Angaben eines Gerichtssprechers um 29 Kunden, die zwischen 2017 und 2020 Premium-Mitgliedschaften erworben haben. Vorbehaltlich der jeweils gültigen Parship-AGB kann eine sechsmonatige Mitgliedschaft um ein weiteres volles Jahr verlängert werden, sofern nicht zwölf Wochen vor Ablauf der ersten sechs Monate gekündigt wird.
Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass der Kunde einen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen hat und Sie Parship jederzeit fristlos kündigen können. Beim Dating geben Nutzer Auskunft über ihr Privat- und Intimleben. Wenn Kunden das Gefühl haben, dass ihre Daten bei der Agentur nicht mehr in sicheren Händen sind, wäre es nicht sinnvoll, den Vertrag über einen längeren Zeitraum aufzubewahren. In ihrer Argumentation verwies die Verbraucherzentrale auf eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 627 BGB), wonach ein Dienstleistungsvertrag mit Sondertreuhandstatus fristlos gekündigt werden könne.
Das Urteil wird nicht für Donnerstag erwartet. Der Sprecher sagte, das Gericht werde hierfür einen Verhandlungstermin festlegen.