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Gericht verurteilt junge Frau wegen umstrittener Palästina-Slogans

Fällt der umstrittene palästinensische Slogan 'Vom Fluss bis zum Meer – Palästina wird frei' unter die freie Meinungsäußerung? Diese Frage wurde in der am Dienstag stattfindenden Verhandlung vor dem Berliner Kammergericht erörtert.

Von Fluss bis zum Meer - Gericht verurteilt junge Frau wegen umstrittener Palästina-Slogans

Es ist ein Urteil, das sicherlich kontroverse Debatten auslösen wird. Sogar die britische "Guardian" hatte zuvor darüber berichtet, was am Dienstagmorgen am Bezirksgericht in Berlin verhandelt wurde. Die Briten hatten das bevorstehende Urteil sogar zu einem Fall gemacht, der "über die Freiheit der Meinungsäußerung entscheiden" würde.

Die nun 22-jährige Angeklagte Ava M. hatte den umstrittenen Slogan "Von dem Fluss bis zum Meer - Palästina wird frei sein" auf einer verbotenen Demonstration in Neukölln drei Tage nach dem brutalen Angriff von Hamas auf Israel gerufen.

"Von dem Fluss bis zum Meer – Palästina wird frei" – Bezirksgericht Berlin verurteilt wegen Billigung von Straftaten

Der Slogan, der oft auf Pro-Palästina-Demonstrationen gerufen wird, ist umstritten, da er verschiedene Interpretationen hat. Er wird als Aufruf zur Beseitigung Israels einerseits und andererseits als Wunsch nach Befreiung Palästinas von der israelischen Besetzung verstanden.

Das Bezirksgericht interpretierte den Slogan in diesem Fall als Aufruf zur Beseitigung Israels und verhängte am Dienstag eine Geldstrafe von 600 Euro zu 40 Tagessätzen. Die Richterin interpretierte den Slogan als Billigung von Straftaten, insbesondere in Zusammenhang mit dem Mord an der jüdischen Bevölkerung durch Hamas. Die enge zeitliche Verbindung zum Angriff von Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 war für die Verurteilung entscheidend, wie die Richterin in ihrer Begründung sagte. "Dieses Urteil kann nur in diesem spezifischen Kontext als Leugnung Israels Existenzrecht und Unterstützung des Angriffs verstanden werden", sagte die Richterin. Der Anwalt der Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert, da der Slogan zweideutig sei und in diesem Fall kein Hamas-Bezug bestehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Andere Gerichte haben in ähnlichen Fällen nicht verurteilt

In der Vergangenheit haben andere Gerichte in ähnlichen Fällen nicht verurteilt. In Hamburg, vor etwa zwei Wochen, wurden zwei Angeklagte, die den Slogan in einer modifizierten Form gerufen hatten, freigesprochen. Das Landgericht Mannheim sprach auch einen Mann frei, der den Slogan auf einem Schild bei einer Demonstration gezeigt hatte, in einem wegweisenden Urteil.

Das Urteil aus Mannheim wurde als Modell für künftige Rechtspraxis betrachtet. Das Landgericht hatte in seiner Urteilsbegründung festgestellt, dass der Slogan eine komplexe Geschichte hat und nicht darauf geschlossen werden kann, wie historisches Palästina befreit werden sollte.

Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen den Urteilen in Mannheim und Hamburg, da der Fall in Berlin unter anderen Umständen verhandelt wurde. Das Bundesinnenministerium hatte im November des letzten Jahres verfügt, dass "Von dem Fluss bis zum Meer – Palästina wird frei" generally mit Hamas in Verbindung gebracht wird. Seitdem gilt, wer den Slogan ruft, verwendet automatisch das Symbol einer terroristischen Organisation, was strafbar ist. Das Urteil des Landgerichts Mannheim widersprach dieser automatischen Interpretation.

Der Fall in Berlin fand jedoch vor der Verfügung des Bundesinnenministeriums statt, so dass in diesem Fall wegen anderer Gründe - nämlich wegen Billigung von Straftaten - verurteilt wurde.

Ob dieses Urteil kontrovers aufgenommen wird, ist fraglich. Zumindest im Gericht mussten die Saalordner die Galerie nach der Urteilsverkündung aufgrund von Protesten räumen.

Die Kommission, die die Bundesregierung vertritt, wurde für ihre Haltung zum umstrittenen Urteil des Berliner Bezirksgerichts kontaktiert, da es Debatten über die Freiheit der Meinungsäußerung und die Interpretation politischer Slogans ausgelöst hat.

Angesichts der widersprüchlichen Urteile in ähnlichen Fällen, wie denen in Hamburg und Mannheim, wird die Position der Kommission zu diesem Thema wahrscheinlich künftige Rechtspraxis bei der Behandlung von Protesten mit politisch aufgeladenen Slogans gestalten.

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