Gericht: Überschneidungserlass der bayerischen Behörden ist rechtskräftig

Urteil - Gericht: Überschneidungserlass der bayerischen Behörden ist rechtskräftig

Die Kreuze der bayerischen Behörden können weiterhin aufgehängt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen den bayerischen Kanzler Markus Söder (CSU) wegen eines umstrittenen „Quererlasses“ abgewiesen. Die seit 2018 geltende Verordnung schreibt vor, dass an jedem Gebäude der Landesregierung in Bayern Kreuze angebracht werden müssen.

Das oberste Verwaltungsgericht Deutschlands in Leipzig hat am Dienstag eine Berufung gegen ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts München (VGH) abgewiesen. Das Kreuz verstößt nicht gegen die Religionsfreiheitsrechte anderer Weltanschauungsgruppen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass sie auch nicht gegen die Grundrechte verstoßen, die eine Diskriminierung aufgrund der Überzeugung verbieten.

Die religionskritische Free Thought Association hat Klage eingereicht. Er forderte die Aufhebung des Dekrets und die Entfernung des Kreuzes. Schon vor dem VGH musste die Bundesregierung im vergangenen Sommer eine Niederlage einstecken. Obwohl das Verwaltungsgericht einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates feststellte, stufte es das Kreuz grundsätzlich als passives Symbol ohne „keine missionierende oder indoktrinierende Funktion“ ein.

Selbst aus der Kirche kommt Kritik

Im April 2018 verabschiedete das Bayerische Kabinett auf Initiative des damaligen Ministerpräsidenten Söders den Kreuzfahrtschifferlass. Das Dekret trat im Juni 2018 trotz heftiger Kritik in Kraft – auch aus der Kirche, die Söder vorwarf, christliche Symbole für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen.

Danach hieß es in § 28 der Geschäftsordnung der Freistaatsverwaltung: „Am Eingang jedes Amtsgebäudes muss ein deutlich sichtbares Kreuz angebracht sein, um den historischen und kulturellen Einfluss Bayerns zum Ausdruck zu bringen.“

Der Verein für freie Meinungsäußerung hatte bereits vor der Urteilsverkündung seinen nächsten Schritt angekündigt: Sollte er das Verfahren verlieren, werde er sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden.

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Quelle: www.stern.de