Im Streit zwischen der Partei Alternative für Deutschland und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag einen weiteren Eilantrag der Partei abgelehnt. Die jüngsten Äußerungen des OCP-Vorsitzenden Thomas Haldenwang liefern keine Anhaltspunkte dafür, dass die OCP die Partei von einem Verdachtsfall zu einer „zertifizierten extremistischen Aktion“ hochstufen will.
Haldenwang hat sich in den vergangenen Monaten immer wieder kritisch zur Alternative für Deutschland geäußert. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass die Aussagen keinen Anlass zu der Annahme geben, dass der Verfassungsschutz die behördeninterne Einstufung von Fällen, in denen die AfD als tatverdächtig eingestuft wird, geändert hat. Stattdessen bestätigte das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai, dass eine solche Aufwertung derzeit nicht geplant sei. Gegen diese Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingelegt werden.
Letzte Woche lehnte das Oberverwaltungsgericht den Eilantrag der Alternative für Deutschland ab. Die Partei will, dass der Verfassungsschutz ihr die Nennung in dem Fall untersagt. Allerdings berief sich das Oberverwaltungsgericht Münster auf das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom März 2022. Dies bedeutet, dass die AfD bis zu einer Entscheidung im beim Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahren weiterhin als Tatverdächtiger aufgeführt werden kann. Verwaltungsgericht.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied am 8. März 2022, dass das Bundesamt die Alternative für Deutschland als Tatverdächtigen aufführen darf. Das Gericht führte aus, dass es hinreichende Anhaltspunkte für ein verfassungsfeindliches Verhalten innerhalb der Partei gebe.