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Gericht bestätigt Urteil im Doppelmordfall

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat einen verurteilten Doppelmörder in einer Zivilklage zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, neue Beweise für mögliche Gewalt jedoch nicht zugelassen. Das Oberlandesgericht bestätigte am Mittwoch in Darmstadt das erstinstanzliche Urteil, das sämtliche...

Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de
Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de

Prozesse - Gericht bestätigt Urteil im Doppelmordfall

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) verurteilte einen verurteilten Doppelmörder in einer Zivilklage zur Zahlung von Schadensersatz und ließ mögliche neue Beweise für die Gewalt nicht zu. Das Oberlandesgericht bestätigte am Mittwoch in Darmstadt das erstinstanzliche Urteil, das sämtliche Zahlungen von knapp 70.000 Euro an das Land Hessen anordnete und eine Berufung nicht zuließ. Die Zahlung bezieht sich auf Leistungen an die Tochter, die die Straftat überlebt hat. Andreas Darsow Sina Moslehi, Rechtsanwalt aus dem südhessischen Babenhausen, kündigte nach der Verhandlung an, dass er Klage beim Bund einreichen werde, da der Berufung nicht stattgegeben werde. Klage beim Gericht eingereicht.

Die Familie und Anwälte von Darso, der 2011 in einem Strafprozess verurteilt wurde, hoffen, dass mögliche neue Beweise einen Ausgangspunkt für die Wiederaufnahme des Strafverfahrens bieten könnten. Die Ehefrau kämpft seit mehr als einem Jahrzehnt mit dem mittlerweile 54-jährigen Gefangenen, der seine Unschuld beteuert. Allerdings gelten hier strenge Regeln.

In einem Urteil aus dem Jahr 2011 fand das Landgericht Darmstadt Hinweise darauf, dass der Deutsche im April 2009 nach einem jahrelangen Streit über Lärmbelästigung seinen Nachbarn überfallen und erschossen hatte. Anschließend ging er ins Haus und schoss seiner schlafenden Frau zweimal in den Kopf, heißt es im Urteil. Er erschoss auch seine behinderte Tochter; sie überlebte, wurde jedoch schwer verletzt.

Unterlagen zur Wiederaufnahme des Verfahrens im Namen von Darsow nach der Strafprozessordnung

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Quelle: www.stern.de

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