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Gericht: AfD hat keinen Anspruch auf Mitarbeit im Härtefallausschuss

Die Dokumente liegen vor dem Bezirksgerichtsverfahren auf dem Tisch..aussiedlerbote.de
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Gericht: AfD hat keinen Anspruch auf Mitarbeit im Härtefallausschuss

Auch im Streit um ihre Beteiligung an der Hamburger Bürgerrechtskommission erlitt die AfD-Bundestagsfraktion vor dem Gericht zweiter Instanz eine herbe Niederlage. „Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts verstößt das Verhalten der Hamburger Bürgerinnen und Bürger nicht gegen das Recht der AfD-Fraktion, sich gleichberechtigt an der parlamentarischen Entscheidungsfindung zu beteiligen“, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.

Die Härtefallkommission befasst sich mit Einzelfällen von Ausländern, die Deutschland tatsächlich verlassen müssen, bei denen jedoch dringende humanitäre oder persönliche Gründe einen weiteren Aufenthalt rechtfertigen können. Ratskandidaten der AfD-Fraktion haben wiederholt Volksabstimmungen verloren.

Mit Urteil vom 24. November (Aktenzeichen: 3 Bf 250/21.Z) hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass sich die Rechte und Pflichten der an der Einsetzung von Härtefallausschüssen beteiligten Personen nicht aus der Verfassung, sondern aus dem Härtefallausschuss ergeben. Kommissionsgesetz. Fraktionen haben daher das Recht, einen Vertreter für die Wahl vorzuschlagen, jedoch nicht für einen Ausschusssitz. Der Grundsatz, dass Ausschüsse und Sonderausschüsse das Gleichgewicht der parlamentarischen Befugnisse widerspiegeln sollten, gilt nicht.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte daher die Entscheidung vom 21. Juni 2021 des Verwaltungsgerichts Hamburg. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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Quelle: www.dpa.com

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