In Thüringen ist die Zahl der Personen in Sicherungsverwahrung in den letzten Jahren stetig gestiegen. Nach Angaben des Thüringer Justizministeriums befanden sich 2018 noch 15 Verurteilte nach Verbüßung ihrer Strafe in Sicherungsverwahrung, jetzt sind es 22. Derzeit befinden sich nur Männer in Sicherungsverwahrung.
Menschen, die nach vielen Jahren Haft noch als gefährlich gelten, zum Beispiel wegen Mordes oder Sexualverbrechen, werden in Sicherungsverwahrung genommen. Bei erwachsenen Straftätern kann die Sicherungsverwahrung vom Gericht mit Strafe oder nachträglich angeordnet werden. Das Erfordernis der Sicherungsverwahrung ist für Straftäter, die wegen Sexualdelikten verurteilt wurden, geringer.
Im Dezember 2012 haben der Freistaat Thüringen und Hessen einen Staatsvertrag zur Sicherungsverwahrung Thüringer Straftäter geschlossen, wonach in der Justizvollzugsanstalt Nordhessen in Schwalmstadt mindestens 15 Plätze für die Sicherungsverwahrung zur Verfügung stehen Haft in Thüringen. Sollten in Schwalmstadt die Kapazitäten ausgehen, werden nach Angaben des Ministeriums nach und nach Plätze in der Justizvollzugsanstalt Tonna (Kreis Gotha) geschaffen. Dort befinden sich derzeit vier Männer in Sicherungsverwahrung.
In Thüringen gibt es nach Angaben des Ministeriums etwa 1.890 Plätze in fünf Justizvollzugsanstalten. Derzeit verbüßen 1.337 Gefangene ihre Strafe. Gefängnisse machen also fast 71 % aus.