Fuchs beklagt die mangelnde Transparenz der HHLA
Wegen mangelnder Transparenz hat die Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde bei der HHLA eingelegt. Grund dafür, teilte Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs am Dienstag mit, sei die grundsätzliche Weigerung des Hamburger Hafenlogistikers, seinen gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den Hamburger Bürgern aus dem Hamburger Transparenzgesetz nachzukommen.
Kontext war eine Auskunftsanfrage eines Bürgers, der einen Geschäftsverteilungsplan hatte und ein HHLA-Organigramm anforderte. Die Ablehnung erfolgte mit der Begründung, dass die HHLA als Aktiengesellschaft rein privatwirtschaftlich tätig sei und keine öffentlichen Aufgaben wahrnehme. „Die HHLA hat damit gegen ihre gesetzliche Auskunftspflicht verstoßen“, erklärte Fuchs.
Da die HHLA zum Zeitpunkt der Anfrage im April den Containerumschlag im Hamburger Hafen betreibt und eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist dies der Fall verantwortlich 70 % Arbeit. Wenn die Stadt ihr gehört, ist sie gegenüber der Öffentlichkeit rechenschaftspflichtig. Nur Informationen, die Geschäftsgeheimnisse schützen, können abgelehnt werden.
Der Datenschutzbeauftragte verlangt von Unternehmen grundsätzlich die Übernahme ihrer Informationspflicht. Kommt die HHLA dieser Bestimmung nicht nach, kann sie ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht einleiten.
Anders als im Datenschutzrecht kann der Vertreter die für die Informationen verantwortliche Stelle nicht direkt auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen dazu verpflichten, im Einklang mit dem Transparenzgesetz zu handeln.
Quelle: www.dpa.com