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Förderung für Balkonkraftwerke und Ladesäulen möglich

Ladesäule
Bis zu 220 Anträge können staatlich gefördert werden.

Für nicht-fossile Heizungen, Balkonkraftwerke, Ladesäulen und Batteriespeicher gibt es in Schleswig-Holstein wieder eine Landesförderung. Interessenten haben aber nur kurz Zeit, ihre Anträge einzureichen, wie das Umweltministerium am Dienstag mitteilte. Die Zahl der Förderungen ist begrenzt.

Förderanträge für nicht-fossile Heizungen können ab Mittwoch (16. August), 8.00 Uhr, gestellt werden. Dazu zählen Wärmepumpen, Solarkollektoren und Biomasseheizungen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.

Für Ladestationen an Mehrfamilienhäusern beginnt die Antragsfrist am 17. August. Es werden bis zu 220 Anträge für Ladesäulen angenommen. Der 22. August ist für Förderanträge für Batteriespeicher vorgesehen, die Anzahl ist auf 350 begrenzt. Am 29. und 30. August werden Förderanträge für Balkon-Photovoltaikanlagen angenommen. Gefördert werden 10.000 Anlagen.

Ziel des Förderprogramms ist nach Angaben von Klimaschutzstaatssekretär Joschka Knuth (Grüne), die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und den Menschen in Schleswig-Holstein den Weg zur Klimaneutralität im eigenen Zuhause zu erleichtern.

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