Das Sozialgericht München befasst sich heute mit Gebührenermäßigungen für Ärzte, die der elektronischen Weitergabe von Patientendaten widersprechen. Augenarzt Gernot Petzold aus Kulmbach klagt auf einen Abzug von 1 % bis 2,5 % von den Krankenkassen-Erstattungen. Hintergrund seien seiner Meinung nach Bedenken hinsichtlich der ärztlichen Schweigepflicht und der Sicherheit von Patientendaten. Petzold, Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesärztekammer (BFAV), sagte, es handele sich um eine Musterklage. Die Bayerische Kassenärztliche Vereinigung (KVB) ist empört.
Ärzte und Psychotherapeuten müssen sich seit vielen Jahren an sogenannte Telematik-Infrastrukturen (TI) anbinden, über die Patientendaten zentral verteilt werden. Personen, die nicht der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, können laut Petzold auf die Daten zugreifen. Die Persönlichkeitsrechte des Patienten werden verletzt. Rund 2.800 Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern – etwa jeder zehnte Mediziner – sind laut Verband nicht an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen und müssen vierteljährlich Honorarabzüge hinnehmen.
Eine ähnliche Klage eines Zahnarztes wurde laut einer Sprecherin im vergangenen November vom Sozialgericht München abgewiesen. Neben weiteren Sozialgerichten sind weitere Verfahren anhängig. Man gehe davon aus, dass hier das Bundessozialgericht entscheiden müsse, sagte die Sprecherin. Dabei geht es um grundsätzliche Fragen, etwa ob die Rechtsgrundlage einer Verpflichtung mit übergeordneten Gesetzen wie dem Grundgesetz und der Datenschutzgrundverordnung vereinbar ist.