Justitia

Zwei Ver­däch­ti­ge wur­den etwa neun Jah­re nach einem mas­si­ven Betrug mit gefälsch­ten Auto­un­fäl­len ver­ur­teilt. Am Mon­tag ver­häng­te das Land­ge­richt Ber­lin eine Bewäh­rungs­stra­fe von 21 Mona­ten gegen einen Kfz-Sach­ver­stän­di­gen. Ein 61-jäh­ri­ger Ange­klag­ter wur­de zu einer 15-mona­ti­gen Bewäh­rungs­stra­fe ver­ur­teilt. Der Rich­ter befand bei­de Män­ner des gewerbs­mä­ßi­gen Betrugs und des Ban­den­be­trugs für schul­dig. Außer­dem ord­ne­ten sie die Ein­zie­hung ille­gal erlang­ter Ver­mö­gens­wer­te in Höhe von 57.000 Euro und knapp 24.000 Euro an. Die Män­ner haben gestanden. 

Bei dem Ver­fah­ren geht es um betrü­ge­ri­sche Ver­kehrs­un­fäl­le aus den Jah­ren 2008 bis Mit­te 2014 mit Ver­si­che­rungs­an­sprü­chen in Höhe von rund einer Mil­li­on Euro. Nach Anga­ben der Staats­an­walt­schaft waren „eine Viel­zahl von Men­schen an bezahl­ten Straf­ta­ten in ganz Euro­pa betei­ligt.“ In 57 Fäl­len soll­te der 59-Jäh­ri­ge als Kfz-Gut­ach­ter ein Scha­dens­gut­ach­ten erstel­len. Frü­he­re Fahr­zeug­schä­den wur­den aus dem Gut­ach­ten ver­schwie­gen. Im Gegen­zug erhielt er jeweils min­des­tens 1.000 Euro. Der 61-Jäh­ri­ge war an zehn Straf­ta­ten der Ban­de beteiligt. 

Die Ban­de soll haupt­säch­lich in Polen und Deutsch­land ope­rie­ren. In einem frü­he­ren Pro­zess sag­te ein 38-jäh­ri­ger Mann, er habe „zuge­las­se­ne Fahr­zeu­ge ein­ge­setzt und Unfäl­le ver­ur­sacht“. Wird der Scha­den beho­ben, erhält der Eigen­tü­mer eine Ent­schä­di­gung in Höhe von 1.000 €. Der Mann hin­ter dem Plan war ein „erfah­re­ner Ver­si­che­rungs­be­trü­ger“, der spä­ter in Polen getö­tet wurde. 

Nach­dem 2014 eine Beschwer­de ein­ge­reicht wur­de, ist eine Unter­su­chung im Gan­ge. Ende 2019 erhob die Staats­an­walt­schaft Ber­lin Ankla­ge gegen vier Män­ner und eine Frau. Der ers­te Pro­zess soll im August 2023 vor dem Amts­ge­richt statt­fin­den – ein frü­he­rer Pro­zess sei nicht mög­lich, da es sich bei der zustän­di­gen Straf­kam­mer um Haft­fäl­le han­de­le, die vor­ran­gig behan­delt wer­den müssten. 

Das Urteil ent­sprach im Wesent­li­chen den Behaup­tun­gen der Staats­an­wäl­te und Ver­tei­di­ger. Das Gericht stell­te fest, dass der Ange­klag­te unter Berück­sich­ti­gung der Geständ­nis­se und der lan­gen Ver­fah­rens­dau­er obsiegt habe. 

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Titelbild: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

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