Fälle von sexueller Belästigung Minderjähriger nehmen zu
Die brandenburgische Justiz hat in diesem Jahr verstärkt Ermittlungen zu Fällen sexueller Nötigung und Belästigung Minderjähriger eingeleitet. Insgesamt seien bisher 247 Verfahren eröffnet worden, heißt es in einer Antwort des Justizministeriums vom Montag auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 233 Verfahren wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung Minderjähriger erfasst, im Jahr 2017 ist diese Zahl deutlich zurückgegangen (62 Fälle).
Nach Angaben des Justizministeriums wurden diese Straftaten erst im November 2016 in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Das Bewusstsein für diese besondere Form der Kriminalität soll zunehmen. In den letzten Jahren häuften sich Meldungen über Sexualverbrechen gegen Minderjährige, was zur Sensibilisierung beitrug. Diese Gründe und Änderungen in der Rechtslandschaft könnten sich nach Angaben des Ministeriums nachhaltig positiv auf die Meldebereitschaft ausgewirkt und zu einem Anstieg der Fallzahlen geführt haben.
Die Zahl der Verfahren wegen sexueller Belästigung (§ 184i StGB) ist um ein Vielfaches höher als die Zahl der Fälle sexueller Übergriffe Minderjähriger (§ 177 Abs. 1 StGB).
„Die steigenden Zahlen sind erschreckend und man sollte nicht versuchen, diese Probleme dadurch zu relativieren, dass man das Bewusstsein und die Bereitschaft von Opfern oder Erziehungsberechtigten erhöht, den Fall anzuzeigen“, sagte die AfD-Abgeordnete Birgit Bessin. Alle Sexualverbrechen müssen unabhängig vom Täter oder der Nationalität konsequent untersucht und geahndet werden.
Quelle: www.dpa.com