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Fall Erin: Staatsanwalt fordert lebenslange Haftstrafe

Fortsetzung Mordprozess im Fall Ayleen
Der Angeklagte soll die 14-Jährige in einem Waldstück bei Langgöns im Landkreis Gießen versucht haben, zu vergewaltigen und soll sie schließlich erwürgt habe.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Studentin Eileen in Baden-Württemberg forderte die Staatsanwaltschaft am Landgericht Gießen eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten wegen Mordes .

Außerdem schätzte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger die Straftaten des 30-Jährigen als besonders schwerwiegend ein und forderte die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen ihn. Dem Mann werden Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung vorgeworfen. Zu den Merkmalen eines Mordes gehört das Töten zur Befriedigung sexueller Wünsche oder zur Vertuschung eines Sexualverbrechens, sagte Haubberg am Montag.

Mädchen und Männer lernen sich durch äußerst sexy Chats und Online-Spiele in sozialen Netzwerken kennen. Howberg sagte, der Angeklagte sei „Ihr Feind im Chat“ geworden. Am 21. Juli sollen die Deutschen den 14-Jährigen nach Hessen verschleppt haben. In einem Wald bei Langones im Landkreis Gießen soll er versucht haben, sie zu vergewaltigen und schließlich zu erdrosseln.

Er habe noch nie erlebt, dass jemand mit „solcher Gleichgültigkeit und Ignoranz“ sich das Leben nahm, sagte Haenberg über die Angeklagten. Männer haben ein sexuelles Bedürfnis und erfüllen es. „Wenn dabei jemand stirbt, ist es ihm auf Deutsch völlig egal.“ Deshalb seien 30-Jährige so gefährlich. Vertreter der Nebenkläger beantragten außerdem eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der konkreten Schwere der Straftat und die Anordnung einer Sicherungsverwahrung.

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