Versäumte Termine, versäumte Zivildienststunden und andere Vorwürfe wegen sexueller Belästigung – schon vor dem tragischen Tod der Studentin Erin soll der Mörder gegen die Regeln verstoßen haben.

Justitia

Der mut­maß­li­che Mör­der der 14-jäh­ri­gen Erin soll wäh­rend der Bewäh­rungs- und Auf­sichts­zeit mehr­fach gegen Auf­la­gen ver­sto­ßen und Straf­ta­ten began­gen haben. Der 30-Jäh­ri­ge erschien am Mon­tag als Zeu­ge vor dem Land­ge­richt Gie­ßen. Ein ehe­ma­li­ger Bewäh­rungs­hel­fer sag­te, der Mann ste­he „im Ruf, sich nicht an Regeln zu hal­ten“. „Die Bewäh­rungs­zeit war etwas holp­rig.“ Die Staats­an­walt­schaft wirft dem Ange­klag­ten Mord, ver­such­te Ver­ge­wal­ti­gung mit Tötung und Nöti­gung vor. 

​​Der Ange­klag­te soll Erin in ihrem Auto ange­fah­ren haben. Am 21. Juli letz­ten Jah­res kamen sie nach Frei­burg, ihrer Hei­mat­stadt Got­ten­heim, und brach­ten sie in ein etwa 300 Kilo­me­ter ent­fern­tes Wald­ge­biet in der Nähe von Lan­go­nes, Hes­sen. Er und der Stu­dent sol­len sich über Chats in sozia­len Netz­wer­ken und Online-Spie­le ken­nen­ge­lernt haben. Nach Anga­ben der Staats­an­walt­schaft ver­such­te der Mann, die Stu­den­tin zu ver­ge­wal­ti­gen und erwürg­te sie schließ­lich. Anschlie­ßend soll er ihre Lei­che zum Ter­fel­see bei Ech­zel im hes­si­schen Wet­ter­au­kreis gefah­ren und dort abge­la­den haben. 

Der Mann wur­de wegen ver­such­ter Ver­ge­wal­ti­gung und sexu­el­len Miss­brauchs eines Kin­des ver­ur­teilt. Im Alter von 14 Jah­ren wur­de er zu meh­re­ren Jah­ren Haft ver­ur­teilt und in eine psych­ia­tri­sche Kli­nik ein­ge­wie­sen. Er steht bis Anfang 2022 unter Manage­ment­auf­sicht. Zeu­gen sag­ten, der Mann habe wäh­rend sei­ner Tätig­keit als Bewäh­rungs­hel­fer wie­der­holt Ter­mi­ne nicht ein­ge­hal­ten und sich ent­schul­digt. Außer­dem soll es zu Aus­ein­an­der­set­zun­gen, unter ande­rem mit dem ehe­ma­li­gen Ver­mie­ter der Woh­nung ihrer Mut­ter, und zwei Fäl­len sexu­el­ler Beläs­ti­gung gekom­men sein. Dar­über hin­aus sei es sei­nes Wis­sens nach zu Über­grif­fen gegen Mit­schü­le­rin­nen in der Grund­schu­le gekommen. 

Er beschrieb den Ange­klag­ten als „dumm dreist“, trot­zig und arro­gant. Er war sich sicher, dass ihm nie­mand etwas antun konn­te, dass er jetzt frei war und damit umge­hen konn­te. Zeu­gen­aus­sa­gen zufol­ge gab es kei­ne Hin­wei­se dar­auf, dass er eine posi­ti­ve Ent­wick­lung oder Zukunfts­aus­sich­ten in Schu­le oder Beruf hat­te. Auf­grund der begin­nen­den Osteo­po­ro­se wur­de dem Ange­klag­ten ein Lang­zeit­me­di­ka­ment abge­setzt, das eine trieb­un­ter­drü­cken­de Wir­kung haben soll­te. Laut Behand­lungs­ver­trag mit der psych­ia­tri­schen Ambu­lanz soll er auf sei­ne Ver­än­de­run­gen ach­ten und die­se mit­tels Fra­ge­bo­gen der Ambu­lanz mel­den. Beglei­tet wird dies unter ande­rem von Blutuntersuchungen. 

Eine der Schwes­tern des Ange­klag­ten fun­gier­te als Zeu­gin und berich­te­te über Vor­fäl­le in der Woh­nung, in der sie und ande­re Fami­li­en­mit­glie­der sowie der Ange­klag­te vor­über­ge­hend wohn­ten. . An dem Tag, an dem sie sich 2018 von ihrem Ex-Ver­lob­ten trenn­te, trank sie eine hal­be Fla­sche Wod­ka. Ihr Bru­der kam zu ihr und frag­te, ob sie ihm „hel­fen“ kön­ne, weil er damals mit sei­ner Freun­din „ver­bun­den“ sei. Er ver­such­te auch, zwi­schen ihre Bei­ne zu grei­fen. Sie mach­te ihm klar, dass sie das nicht woll­te und ver­ließ das Zim­mer. Ins­ge­samt beschrieb die Schwes­ter die fami­liä­re Situa­ti­on als „etwas kaputt“. 

Der Pro­zess wird am Mitt­woch fort­ge­setzt. Anschlie­ßend wird ein Psych­ia­ter spre­chen, der sich mit der Schuld­fra­ge des Ange­klag­ten befasst. 

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Titelbild: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

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