Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Erin soll während der Bewährungs- und Aufsichtszeit mehrfach gegen Auflagen verstoßen und Straftaten begangen haben. Der 30-Jährige erschien am Montag als Zeuge vor dem Landgericht Gießen. Ein ehemaliger Bewährungshelfer sagte, der Mann stehe „im Ruf, sich nicht an Regeln zu halten“. „Die Bewährungszeit war etwas holprig.“ Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord, versuchte Vergewaltigung mit Tötung und Nötigung vor.
Der Angeklagte soll Erin in ihrem Auto angefahren haben. Am 21. Juli letzten Jahres kamen sie nach Freiburg, ihrer Heimatstadt Gottenheim, und brachten sie in ein etwa 300 Kilometer entferntes Waldgebiet in der Nähe von Langones, Hessen. Er und der Student sollen sich über Chats in sozialen Netzwerken und Online-Spiele kennengelernt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft versuchte der Mann, die Studentin zu vergewaltigen und erwürgte sie schließlich. Anschließend soll er ihre Leiche zum Terfelsee bei Echzel im hessischen Wetteraukreis gefahren und dort abgeladen haben.
Der Mann wurde wegen versuchter Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt. Im Alter von 14 Jahren wurde er zu mehreren Jahren Haft verurteilt und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Er steht bis Anfang 2022 unter Managementaufsicht. Zeugen sagten, der Mann habe während seiner Tätigkeit als Bewährungshelfer wiederholt Termine nicht eingehalten und sich entschuldigt. Außerdem soll es zu Auseinandersetzungen, unter anderem mit dem ehemaligen Vermieter der Wohnung ihrer Mutter, und zwei Fällen sexueller Belästigung gekommen sein. Darüber hinaus sei es seines Wissens nach zu Übergriffen gegen Mitschülerinnen in der Grundschule gekommen.
Er beschrieb den Angeklagten als „dumm dreist“, trotzig und arrogant. Er war sich sicher, dass ihm niemand etwas antun konnte, dass er jetzt frei war und damit umgehen konnte. Zeugenaussagen zufolge gab es keine Hinweise darauf, dass er eine positive Entwicklung oder Zukunftsaussichten in Schule oder Beruf hatte. Aufgrund der beginnenden Osteoporose wurde dem Angeklagten ein Langzeitmedikament abgesetzt, das eine triebunterdrückende Wirkung haben sollte. Laut Behandlungsvertrag mit der psychiatrischen Ambulanz soll er auf seine Veränderungen achten und diese mittels Fragebogen der Ambulanz melden. Begleitet wird dies unter anderem von Blutuntersuchungen.
Eine der Schwestern des Angeklagten fungierte als Zeugin und berichtete über Vorfälle in der Wohnung, in der sie und andere Familienmitglieder sowie der Angeklagte vorübergehend wohnten. . An dem Tag, an dem sie sich 2018 von ihrem Ex-Verlobten trennte, trank sie eine halbe Flasche Wodka. Ihr Bruder kam zu ihr und fragte, ob sie ihm „helfen“ könne, weil er damals mit seiner Freundin „verbunden“ sei. Er versuchte auch, zwischen ihre Beine zu greifen. Sie machte ihm klar, dass sie das nicht wollte und verließ das Zimmer. Insgesamt beschrieb die Schwester die familiäre Situation als „etwas kaputt“.
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Anschließend wird ein Psychiater sprechen, der sich mit der Schuldfrage des Angeklagten befasst.