Ex-Partner des Ex-Bürgermeisters rechtskräftig verurteilt
Ein ehemaliger Lebensgefährte des ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann ist wegen Beihilfe zur Untreue rechtskräftig verurteilt worden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hätten ihre Berufungen gegen die Entscheidung des Landgerichts zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag. Zuvor berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ).
Das Landgericht verurteilte den damals 37-Jährigen wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 3.300 Euro – berechnet nach dem Satz von 30 Euro an 110 Tagen. Das Landgericht entschied, dass auch die 10.800 Euro, die sie zu Unrecht erhalten hatte, einbehalten werden sollten. Das Bezirksgericht erklärte, die Entscheidung sei nun rechtskräftig, nachdem die Berufung zurückgezogen worden sei.
Das Landgericht warf Feldmanns ehemaliger Lebensgefährtin die Ausübung eines fiktiven Minijobs bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) des Landschaftsverbandes Wiesbaden vor. Der Bezirksrichter sah darin einen Beweis dafür, dass sie zwischen November 2014 und April 2017 ausschließlich als „Betreuerin“ beschäftigt war. Obwohl sie keine Arbeit verrichtete, erhielt sie eine Entschädigung in Höhe von 13.500 €. Dies stellt Beihilfe zur Untreue dar.
Das Urteil gegen den gewählten Frankfurter Oberbürgermeister wegen Vorteilsannahme ist nun rechtskräftig. Das Bundesgericht wies die Berufung ab. Feldman wurde in einem Korruptionsprozess zu einer täglichen Geldstrafe von 120 Euro und einer Geldstrafe von 175 Euro verurteilt. Hintergrund ist auch die enge Beziehung des ehemaligen sozialdemokratischen Politikers zur Arbeiterwohlfahrtsvereinigung (Awo).
Die Klage gegen den Politiker steht im Zusammenhang mit einem Skandal um millionenschwere Betrugsvorwürfe beim Awo-Kreisverband in Frankfurt und Wiesbaden. Die Geschichte begann im Jahr 2019 überzukochen, nachdem über die frühere Führungsposition von Feldmans damaligem Partner berichtet wurde.
Quelle: www.dpa.com