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Es ist verfassungswidrig, die Parteibeiträge um 25 Millionen zu erhöhen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Aufstockung der Landesmittel um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Deutschlands oberstes Gericht hat am Dienstag in Karlsruhe entschieden, dass eine 2018 von einer Regierungsfraktion im Bundestag beschlossene jährliche Erhöhung um 190 Millionen Euro verfassungswidrig sei.

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