Erschießung des Ex-Partners: 72-Jähriger zu 12 Jahren Haft verurteilt
Ein 72-jähriger Mann wurde zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er seine Ex-Partnerin erschossen hatte. Das Landgericht Berlin befand den Mann am Montag wegen versuchten Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz für schuldig. Es war nicht das erste Mal, dass der alte Mann auf die Frau schoss: 2021 hatte er beim Landgericht Berlin wegen eines Angriffs mit einer modifizierten Schreckschusspistole Anzeige erstattet.
Vor etwa einem Jahr soll er auf dem Bürgersteig einen Revolver gezogen, ihn auf die 46-jährige Frau gerichtet, ihr in den Rücken geschossen und sie lebensgefährlich verletzt haben. Am 5. Dezember 2022 wurde die Frau aus nächster Nähe von einer Kugel getroffen, als sie mit einem Bekannten an einer Ampel vor dem Kulturzentrum Urania in Berlin-Schöneberg stand. Die Staatsanwaltschaft sagte, es sei ihr gelungen, mitten auf die Straße zu fliehen, bevor der Mann erneut schoss.
Der in Jordanien geborene deutsche Angeklagte, der mit der Frau drei Kinder hat, soll sich Ende 2018 getrennt haben. Bei einem Prozess im Jahr 2021 erhielt der Mann vor dem Bezirksgericht eine Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und fahrlässiger Körperverletzung. Sein ehemaliger Partner wurde an der Schulter verletzt, als er eine modifizierte Schreckschusspistole abfeuerte.
Im laufenden Prozess erklärte der 72-Jährige, dass es auf der Straße zu einer Auseinandersetzung gekommen sei und dabei „üble Worte“ gefallen seien. Er hat jedoch keine Erinnerung an die Schießerei. Es tat ihm leid, was passiert war. Er wurde kurz nach dem Vorfall festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Die Verteidigung plädierte für eine angemessene Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: www.dpa.com