Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum mutmaßlichen Tod eines Patienten in einer Karlsruher Klinik abgeschlossen, der wegen fehlender Corona-Impfung nicht behandelt wurde. Ein Sprecher sagte, es gebe keine Beweise dafür, dass die Hilfeleistung ausgeblieben sei. Das Verfahren wurde im Frühjahr eingestellt.
Der Fall vom Herbst 2021 soll jedoch vor Gericht Spuren hinterlassen haben: Die Heidelberger Staatsanwaltschaft beantragte im Juni eine Geldstrafe wegen übler Nachrede wegen eines Anwalts, der Widerstand gegen das Krankenhaus angezettelt hatte. Nach Angaben eines Sprechers der Agentur sind es etwa 60 Besuche pro Tag mit Kosten von 200 Euro pro Person, also 12.000 Euro. Da die Frau den Strafbefehl nicht akzeptierte, hat das Amtsgericht Heidelberg eine Verhandlung für den 25. Oktober anberaumt.
Der Vorfall sorgte vor allem deshalb für Aufsehen, weil ein Video den Mann zeigte, wie er in einem Zimmer der Klinik auf dem Boden lag. In den sozialen Netzwerken zeigten sich viele Menschen empört. Bei der Polizei gingen mehrere Meldungen ein.
Die Klinik bestreitet die Vorwürfe in der Pressemitteilung kategorisch und hat Strafanzeige erstattet. „Die Klinik hat eine Gesamtpflicht zur uneingeschränkten Behandlung aller Patienten unter allen Umständen, unabhängig vom individuellen Impfstatus der zu behandelnden Person“, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Den Obduktionsergebnissen zufolge starb der Mann an Atemversagen aufgrund einer schweren Lungenentzündung. Sein Corona-Schnelltest fiel positiv aus.