Ermittlungen gegen vorbestraften islamistischen Gefährder
Im Fall des am Dienstag in Duisburg festgenommenen vorbestraften Islamisten hat sein Verteidiger dem 29-Jährigen geraten, sich nicht zu äußern. Seit Mittwoch sitzt er in Untersuchungshaft. Er lasse sich nicht zur Sache ein und habe in der Vergangenheit erfolgreich an einem Aussteigerprogramm teilgenommen, betonte sein Anwalt Mutlu Günal auf dpa-Anfrage. «Ich gehe nicht davon aus, dass dieser Haftbefehl lange Bestand haben wird.»
Nach Auffassung der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft steht der 29-Jährige unter dringendem Tatverdacht, sich zu einem islamistisch motivierten Anschlag auf eine pro-israelische Demonstration bereiterklärt zu haben. Die Ermittlungen zu den Hintergründen laufen. Der Tatverdächtige soll gegenüber einem Chatpartner in Syrien seine Zustimmung geäußert haben. Das Duisburger Amtsgericht bestätigte am Mittwoch den dringenden Tatverdacht und erließ einen entsprechenden Haftbefehl.
Im Fall einer Verurteilung als Versuch der Beteiligung an einem Mord sieht das Strafgesetzbuch 3 bis 15 Jahre Haft vor.
Für die Sicherheitsbehörden ist der 29-Jährige kein Unbekannter. Als martialischer IS-Kämpfer war er vor Jahren in diversen Propagandavideos aufgetaucht. Ob er tatsächlich in Syrien an Kämpfen teilnahm, blieb aber unklar. Er soll sich 2012 in der Herforder Salafistenszene radikalisiert haben.
Von September 2013 bis Frühjahr 2016 hatte er sich nach Syrien abgesetzt und sich dort bewaffneten IS-Einheiten angeschlossen. Nach seiner Rückkehr war er am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Er hatte damals gestanden und eingeräumt, sich mit dem IS identifiziert zu haben. Unter dem Kampfnamen «Osama al-Almani» (Osama, der Deutsche) war er im Internet in Videos aufgetaucht, teilweise vermummt, mit Kalaschnikow-Sturmgewehr und Machete. Das Oberlandesgericht verurteilte ihn für seine Zeit als IS-Terrorist zu fünf Jahren Jugendhaft.
Quelle: www.bild.de