Mit vier Gemeinden im Nordwesten Mecklenburgs ist die Zahl der staatlich anerkannten touristischen Attraktionen auf 26 angewachsen. Tourismusminister Reinhard Meyer überreichte am Freitag in Bad Kleinen die Anerkennungsurkunden an Vertreter der Gemeinden Bad Kleinen, Dassow, Dobin am See und Klütz. Wie Spas und Resorts können diese Gemeinden ihren Gästen Steuern auferlegen. Dazu wurde 2021 das Kurortgesetz in Mecklenburg-Vorpommern novelliert.
«Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern soll zukunftsfähig und wettbewerbsfähig bleiben. Dafür ist es notwendig, kontinuierlich in die touristische Infrastruktur zu investieren», erklärt der SPD-Politiker. Durch an die Bewertung des „Tourismusstandortes“ gekoppelte Finanzierungsmöglichkeiten kann das touristische Produkt kontinuierlich verbessert werden. Darüber hinaus sollen auch das Marketing und der Nahverkehr ausgebaut werden.
Die Anerkennung als Reiseziel muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise muss die Gemeinde über landschaftlich reizvolle Gebiete oder wichtige kulturelle Einrichtungen verfügen. Weitere Kriterien sind die Organisation von Veranstaltungen von internationaler Bedeutung oder Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung.
Vor einem Jahr wurden Yvernac mit seinen uralten Eichen und die Reuters-Stadt Stavenhagen im Lake District als erste Touristenziele anerkannt. Im Sommer 2022 wird der Zusammenschluss der Stadtteile Mönchgut-Granitz auf Rügen als erstes Tourismusgebiet des Landes anerkannt.
Bad Kleinen und Dobin am See profitieren von ihrer naturnahen Lage am nördlichen Ende des Schweriner Sees. Dassault und seine Region an der Ostseeküste sind berühmt für ihre Strände und ein ausgedehntes Radwegenetz. Zudem punktet Klütz mit seiner Nähe zur Ostsee und als beeindruckender Austragungsort der Mecklenburg-Vorpommerschen Festspiele. “Da die gesamte Gemeinde als Touristenziel anerkannt ist, besteht die Möglichkeit, das gesamte Gebiet gemeinsam weiterzuentwickeln. Das ist ein kluger Schachzug”, sagte Meyer.