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Entschädigungsgespräche nach Haspa-Schließfachcoup

Das Relief zeigt die Göttin Justitia mit verbundenen Augen..aussiedlerbote.de
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Entschädigungsgespräche nach Haspa-Schließfachcoup

Das Hanseatische Oberlandesgericht befasst sich mit der Berufung der Hamburger Sparkasse (Haspa) im Streit um Entschädigungen nach einem Masseneinbruch in mehr als 600 Bankschließfächer in Norderstedt. Im August 2021 drangen unbekannte Täter mit einer Kernbohrmaschine durch eine Betondecke in die Umkleidekabine einer Haspa-Filiale ein. Aus den kaputten Schließfächern stahlen sie Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände. Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der die drei geschädigten Kunden vertritt, schätzte den Gesamtschaden auf rund 40 Millionen Euro. Die Haspa schätzte den Schaden auf 11 Millionen Euro.

Ende Juni verurteilte das Landgericht Hamburg die Sparkasse zum Schadensersatz von drei Kunden in Höhe von 110.000 Euro, 100.000 Euro bzw. 68.000 Euro. Das Zivilgericht befand, dass das Finanzinstitut seine Pflicht zur Aufbewahrung der Schließfächer verletzt habe und für die nachgewiesenen Schäden des Schließfachbesitzers haftbar sei. Die Haspa will unter Einhaltung der Konditionen lediglich eine Entschädigung von bis zu 40.000 Euro pro Schließfach zahlen. Die Sparkasse legte gegen das Urteil Berufung ein. Ein Sprecher des Oberbezirksgerichts sagte, dass bei mündlichen Diskussionen vor dem Oberbezirksgericht am Mittwoch keine Entscheidung erwartet werde.

Quelle: www.dpa.com

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