Fast vier Jahre nachdem das Gericht sein Urteil im Fall Lügde wegen sexuellen Missbrauchs gefällt hat, sind immer noch nicht alle Opfer entschädigt worden. In einem Fall läuft die „Sachverhaltsaufklärung“ noch, in drei Fällen bereitet das zuständige Gesundheitsministerium „eine Entscheidung vor“ und in den anderen drei Fällen werden dem Antragsteller die Auflagen des zuständigen Landschaftsverbandes Westfalen-Lipper (LWL) ausgesetzt . ) als Antwort auf eine Anfrage der Datenschutzbehörde.
Nordrhein-Westfalen hat insgesamt 34 Anträge gestellt, weitere Anträge aus Niedersachsen kommen hinzu. Von 34 Anträgen aus NRW wurden 16 genehmigt. In drei Fällen wurden die medizinische Versorgung und die medizinischen Kosten der Betroffenen mitfinanziert, in 13 Fällen erhielten die Opfer eine Entschädigung. Laut LWL wurden insgesamt 146.000 Euro Entschädigung gezahlt.
In Lügde (Kreis Lipe), an der Grenze zu Niedersachsen, sind Kinder seit vielen Jahren die schlimmsten Opfer sexueller Gewalt. Im September 2019 verurteilte das Landgericht Detmold mehrere der Täter zu langjährigen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Mehr als drei Jahre später, Ende 2022, hat sich der nordrhein-westfälische Landtag bereits mit dem Thema befasst.
Ein Grund für die langsame Bearbeitung sei unter anderem der veraltete Rechtsrahmen zur Opferentschädigung in Deutschland gewesen, kritisierte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) damals. „Dass es aber drei Jahre dauern muss, bis ein Antrag bearbeitet und entscheidungsreif ist, ist einfach nicht möglich“, sagte er, was seiner Meinung nach „einfach inakzeptabel“ sei. Lauman forderte, dass seiner Meinung nach die verbleibenden Fälle „im ersten Quartal 2023 bearbeitet werden müssen“. Bis zu diesem Ziel sind es nun noch fünf Monate.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte, dass in zwei der drei Fälle, in denen das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium entscheidungsbereit sei, bereits Entscheidungen getroffen worden seien. Der dritte wird spätestens Mitte September stattfinden. Den Bewerbern entsteht durch die zusätzliche Prüfungszeit kein Nachteil.
Laut LWL beträgt die einkommensunabhängige Vergütung zwischen 171 und 891 Euro im Monat. Bei besonders schwerwiegenden Gesundheitsproblemen können die Beiträge erhöht werden. Laut einem Bericht des Gesundheitsministeriums von Ende April können Rechtsansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn durch die Gewalt ein bleibender Gesundheitsschaden von mindestens 30 % entstanden ist.
Eine Reihe von Anträgen wurde abgelehnt, weil der Schaden nicht nachgewiesen werden konnte, in einigen Fällen wurden die Antragsteller trotz wiederholter Versuche nicht kontaktiert und in zwei Fällen wurden die Anträge zurückgezogen. Neue Anträge seien jedoch jederzeit möglich, teilte das Ministerium mit.
Das Ministerium wird gemeinsam mit den zuständigen Landesverbänden die Erfahrungen aus dem Missbrauchskomplex Lügde aufarbeiten und in bundesweite Reformen integrieren. Opferentschädigungsgesetz.