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Enthauptung vor Amtsgerichtsgebäude: BGH verhandelt

Der Fall um Menschenköpfe wurde vor dem Landgericht Bonn eingereicht und wird derzeit vor dem Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) verhandelt. Im Januar dieses Jahres verurteilte das Landgericht Bonn einen damals 39-jährigen Mann wegen Störung der Ruhe des Verstorbenen zu einer eineinhalbjährigen...

Ein Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH). Foto.aussiedlerbote.de
Ein Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH). Foto.aussiedlerbote.de

Prozess - Enthauptung vor Amtsgerichtsgebäude: BGH verhandelt

Der Fall um Menschenköpfe wurde beim Landgericht Bonn eingereicht und wird derzeit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Im Januar dieses Jahres verurteilte das Landgericht Bonn einen damals 39-jährigen Mann wegen Störung der Ruhe des Verstorbenen zu einer eineinhalbjährigen Haftstrafe ohne Aussicht auf Bewährung. Der Angeklagte und der Staatsanwalt waren unzufrieden und legten Berufung ein. (AF.2 StR 270/23)

Der Vorsitzende Richter Eckhard Appel sagte bei der Verhandlung am Mittwoch, dass es sich bei dem Fall um „sehr seltsame Vorkommnisse“ handele. Nach Erkenntnissen des Amtsgerichts ließ der Mann im Juni 2022 den Kopf seines an Tuberkulose verstorbenen Freundes vor Gericht bringen. Beide sollen obdachlos sein. Das Gericht konnte jedoch nicht feststellen, ob der Mann bereits zuvor enthauptet worden war. Während des Verfahrens schwieg der damals 39-Jährige zu den Vorwürfen. Seine Motive sind unklar.

Bei der Verhandlung vor dem Bundesgericht äußerte sich der Verteidiger des Mannes besonders kritisch zur rechtlichen Beurteilung des Landgerichts. Ihrer Ansicht nach sei die Straftat der Ruhestörung des Verstorbenen nicht nachgewiesen. Daher sollte ihr Mandant freigesprochen werden. Der Mann selbst kam nicht nach Karlsruhe. Vertreter der Bundesanwaltschaft kritisierten die Schlussfolgerungen des Landgerichts aufgrund der Beweislage als unverständlich. Das Zweite Strafgericht will das Urteil am Mittwochnachmittag (15.15 Uhr) verkünden.

Gerichtsankündigung

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Quelle: www.stern.de

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