Es bleibt unklar, ob deutsche Gerichte den Täter verurteilen können, nachdem französische Behörden Daten aus dem verschlüsselten Kommunikationssystem Encrochat ausgewertet haben. Nach Angaben vom Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung mehrerer Verfassungsbeschwerden nicht angenommen (Az. 2 BvR 558/22 u. a.). Wie das Gericht betonte, seien verfassungsrechtliche Fragen zur Verfügbarkeit von Encrochat-Daten nicht geklärt. Derzeit sind in Karlsruhe fünf weitere Verfassungsbeschwerden zu diesem Thema anhängig.
Vor drei Jahren haben französische und später niederländische Behörden das System geknackt, das kriminelle Netzwerk zerschlagen und Tausende von Ermittlungen eingeleitet – viele davon mit Bezug zu Deutschland. Hauptsächlich beteiligt an Drogenhandel, aber auch an Attentaten, Raubüberfällen und Geldwäsche. Die Ermittlungsbehörde Europol berichtete im Juni, dass mehr als 6.500 Menschen festgenommen und fast 900 Millionen Euro beschlagnahmt worden seien.
Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) wurden in Deutschland rund 3.800 entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Funktioniert mit Encrochat und unterstützt etwa 400 laufende Programme (Stand 30. Juni 2023). Bisher wurden 974 Personen verurteilt.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs betrifft einen Fall am Landgericht Rostock. Das Bundesgericht wies die Berufung des Beklagten im vergangenen Jahr ab. Er argumentierte, dass Erkenntnisse aus der Überwachung der Kommunikation mit Encrochat „in Strafverfahren genutzt werden könnten“.