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EnBW muss Fernwärmenetze nach BGH-Urteil nicht kündigen

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Energiekonzern EnBW Anlagen im Stuttgarter Fernwärmenetz nicht zurückbauen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff sagte am Dienstag in Karlsruhe, dass die Entscheidung des Senats in dieser Hinsicht von der des Oberlandesgerichts...

Vor dem EnBW-Schild am EnBW-Kraftwerk in Stuttgart-Münster sind Rohre zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de
Vor dem EnBW-Schild am EnBW-Kraftwerk in Stuttgart-Münster sind Rohre zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de

Bundesgerichtshof - EnBW muss Fernwärmenetze nach BGH-Urteil nicht kündigen

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Energiekonzern EnBW Anlagen im Stuttgarter Fernwärmenetz nicht zurückbauen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff sagte am Dienstag in Karlsruhe, dass die Entscheidung des Senats in dieser Hinsicht von der des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) abweiche. Darüber hinaus bestätigte der Kartellsenat Entscheidungen der Vorinstanzen, unter anderem zur Frage, wem das Fernwärmenetz gehört. Eigentümer ist daher die EnBW. Das Landeskapital kann keinen Anspruch auf Eigentum an dem Netzwerk erheben. (AF.KZR 101/20)

Der Streit entstand aus einem Vertrag, der 2013 auslief und nie verlängert wurde. Auf dieser Grundlage hat die EnBW das Fernwärmenetz verlegt und auf heute 218 Kilometer ausgebaut – größtenteils auf städtischem Gelände.

Staatskapital hat den Energieversorger verklagt und unter anderem die Übertragung des Eigentums an der Anlage gefordert. Vorinstanzen haben dies abgelehnt; Bundesgerichte haben nicht gezögert. Allerdings verurteilte das OLG Stuttgart die Karlsruher Energie AG im Jahr 2020 wegen Rückbau dieser Anlagen unter zweifelhaften Umständen. Dieses Thema wird nicht mehr diskutiert.

Gerichtsbescheid

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Quelle: www.stern.de

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