Der Elektroautobauer Tesla darf seine Ladestationen in Deutschland zunächst weiter betreiben. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage mitteilte, lehnte das Landgericht Frankfurt den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Installation und Weitergabe der Geräte ab. Den Antrag stellte das Münchner Unternehmen Wirelane, das nun auch die Verfahrenskosten in Höhe von 100.000 Euro im Streitfall tragen muss.
Ladestationsbetreiber haben ausdrücklich bemängelt, dass die sogenannten Tesla Supercharger nicht geeicht sind. Beispielsweise weiß ein Kunde nicht, wie viel Strom er in einem Ferienhotel erhält. Hotels berechnen dafür in der Regel eine Pauschalgebühr.
Das Gericht sah keine Notwendigkeit für eine Eilentscheidung, weil Wirelane spätestens Mitte 2021 aus einem Nachrichtenartikel feststellte, dass die Tesla-Station nicht geeicht war. Der Antrag wurde rund anderthalb Jahre später gestellt, was eindeutig für die Dringlichkeit spricht. Die Träger, nicht Tesla, sind für fehlende Preisinformationen für kommerzielle Ladestationen verantwortlich.
Die Entscheidung ist noch nicht abgeschlossen. Der Antragsteller kann beim Oberlandesgericht Frankfurt Berufung einlegen. Constantin Schwaab, der Eigentümer von Wirelane, hat angekündigt, im Falle eines Scheiterns eine Klage gegen Tesla einzureichen.